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Übersicht über Corona-Test-Angebote auf der Homepage des Landkreises

Landkreis HILDESHEIM. Derzeit gilt für den Landkreis Hildesheim Warnstufe 2. In vielen Bereichen gelten deshalb strengere Corona-Schutzmaßnahmen – zum Beispiel 2Gplus. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies kann ein PCR-Test oder ein PoC-Antigen-Test (sogenannter Schnelltest) sein. Auch Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) finden Anerkennung, wenn sie unter Aufsicht direkt vor Ort durchgeführt werden oder unter Aufsicht einer anderen Person – z.B. im Rahmen einer betrieblichen Testung – durchgeführt wurden. Eine Aufsicht durch Familienmitglieder ist nicht ausreichend.

Da die Nachfrage an Testmöglichkeiten im Kreisgebiet entsprechend steigt, stellt der Landkreis Hildesheim ab sofort eine Übersicht über Corona-Test-Angebote im Kreisgebiet zur Verfügung. Aufgeführt werden dort die vom Gesundheitsamt beauftragten Teststellen. Apotheken, Arztpraxen und ähnliche Einrichtung können zudem eigeninitiativ testen.

Auf unserer Übersichtsseite  finden Sie darüber hinaus Links zu weiteren Informationsquellen.

Wir weisen darauf hin, dass die Übersicht laufend aktualisiert und ergänzt wird. Darüber hinaus kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Auch sind kurzfristige Änderungen vorbehalten.

Sie finden die Übersicht hier:
www.landkreishildesheim.de/testangebote

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