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Versammlungslagen mit Corona-Bezug: Polizei setzt weiter auf Dialog und Konsequenz

Landkreis HILDESHEIM. Seit Mitte Dezember fanden in Stadt und Landkreis Hildesheim 57 Versammlungen in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen statt. Insgesamt haben sich mehr als 4.000 Personen an den nicht angezeigten Versammlungen und den Gegenveranstaltungen beteiligt.

Polizei bereitet sich auf weitere Versammlungslagen vor

Nach vorliegenden Informationen finden kommenden Montag (17.01.2022) in Stadt und Landkreis Hildesheim über 15 Versammlungslagen statt. Diese werden mit einem entsprechenden Kräfteansatz durch die Dienststellen der Polizeiinspektion Hildesheim und der Bereitschaftspolizei Niedersachsen begleitet. In einem besonderen Fokus der polizeilichen Maßnahmen steht auch bei den nächsten Veranstaltungen der Schutz der Versammlungsfreiheit und mit Blick auf die pandemischen Auswirkungen die konsequente Umsetzung der Beschränkungen aus den jeweiligen Allgemeinverfügungen. „Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Diese Ausrichtung der Polizei mit den damit einhergehenden Maßnahmen ist in der heutigen Zeit alternativlos“, sagte Jan Makowski, Pressesprecher der Polizeiinspektion Hildesheim.

Allgemeinverfügungen und konsequentes Handeln der Polizei zeigen Wirkung

Ein Großteil der Versammlungen wurde und wird nach wie vor nicht angezeigt. Die Teilnehmenden zeigten sich oftmals unkooperativ und ignorierten häufig die Beschränkungen in Bezug auf das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Insgesamt hat die Polizei in diesem Zusammenhang bislang sieben Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einem Fall ist eine Person ihrer Pflicht, sich nach entsprechenden Verstößen auszuweisen nicht nachgekommen und hat Widerstandshandlungen begangen. Eine Strafanzeige der Polizei war die logische Konsequenz. In einem anderen Fall wurde ein Pressevertreter bedrängt und beleidigt. Auch hier wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In der nicht angezeigten Versammlungslage am 10.01.2022 im Stadtgebiet Hildesheim konnte die Polizei feststellen, dass fast 80 Prozent der Teilnehmenden der Maskenpflicht nachgekommen waren ( https://bit.ly/3GvvKGa ).

Videografie zur Feststellung von Verstößen wird ausgeweitet – 71 Ordnungswidrigkeiten

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht setzt die Polizei Videoaufnahmen ein. Diese werden im Nachgang ausgewertet und Personen, die gegen die Beschränkungen verstoßen, aus der Anonymität geholt. Im Kern geht es der Polizei ausschließlich darum, dass Versammlungen angezeigt und dass die Beschränkungen wie die Maskentragepflicht beachtet werden. Ist das nicht der Fall, sind die Teilnehmenden durch ihr ordnungswidriges Verhalten dafür verantwortlich, dass die Polizei unmittelbar Personalienfeststellungen durchführt, individuelle Verstöße dokumentiert und Verfahren einleitet. Insgesamt hat die Polizei dazu bislang 71 Ordnungswidrigkeitenverfahren generiert. In 29 Fällen konnten die Verstöße über die Videografie der Teilnehmenden dokumentiert und im Nachgang vor Ort bzw. durch die eingesetzte Arbeitsgruppe mit szenekundigen Kräften Personalien konkret festgestellt werden. Nach der Versammlung am vergangenen Montag (10.01.2022) hat die Arbeitsgruppe allein sechs Verfahren eingeleitet und weitere Personen fokussiert. Die Anzeigen werden den jeweiligen Versammlungsbehörden in einem nächsten Schritt zur Ahndung vorgelegt.

„Wir haben im Rahmen der täglichen Lageauswertung und nach Rücksprache mit den Einsatzleitungen vor Ort die Erkenntnislage, dass sich insbesondere die Teilnehmenden der nicht angezeigten Versammlungen in Bad Salzdetfurth in großen Teilen nicht an die Maskenpflicht halten. In einem nächsten Schritt werden wir an diesem Standort eine Ahndung der Verstöße forcieren. Bislang haben wir hier immer wieder aufgefordert, die Masken zu tragen“, sagte Polizeidirektor Cord Stünkel, Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Hildesheim.

jpm/ots

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