Maskenpflicht und 3G-Regel im Justizzentrum Hildesheim behalten Gültigkeit
HILDESHEIM. Während durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit in der kommende Woche Lockerungen eintreten werden, gelten im Justizzentrum Hildesheim bis auf Weiteres die bisherigen Maßnahmen zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) fort. Neben der Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ist der Zutritt daher grundsätzlich auch weiterhin an die 3G-Regel geknüpft. Im Justizzentrum Hildesheim kommen Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft damit einer Vorgabe nach, die das Niedersächsische Justizministerium für die gesamte Justiz in Niedersachsen getroffen hat.
Hiernach ist eine Maske mindestens des Standards FFP2, N95 oder KN95 zu tragen. Eine Ausnahme kann für Verfahrensbeteiligte innerhalb der Sitzungssäle gelten, da dort über das Tragen von Schutzmasken die jeweils vorsitzenden Richterinnen und Richter entscheiden (§ 176 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).
Zudem erhalten Besucherinnen und Besucher sowie Rechtssuchende im Sinne der 3G-Regel nur Zugang zu den Gebäuden des Justizzentrums, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Die Regelungen betreffen alle Besucherinnen und Besuchern, also auch Verfahrensbeteiligte von Gerichtsverhandlungen sowie allgemein Rechtssuchende. Weitere Informationen sind auf der Corona-Informationsseite des Landgerichts Hildesheim abrufbar.
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