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Kardinal-Bertram-Straße: Linksabbiegen in Schuhstraße temporär erlaubt

Aufgrund der Vollsperrung der Dammstraße, die voraussichtlich noch bis zum 20. Juni aufrechterhalten werden muss, ist bis dahin das Linksabbiegen aus der Kardinal-Bertram-Straße in die Schuhstraße erlaubt. Die entsprechende Verbotsbeschilderung wurde unkenntlich, das Ampelsignal zum Linksabbiegen wieder frei sichtbar gemacht. Die Maßnahme dient dazu, Anliegern und Nutzern der Tiefgarage Andreaspassage eine Möglichkeit zu bieten, ohne in der Kreuzstraße/im Bohlweg wenden zu müssen.

Die Zufahrt bis zur Baustelle Dammstraße ist für Anlieger frei. Der Rad- und Fußgängerverkehr kann die Baustelle ohnehin passieren.

Darüber hinaus wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Zufahrt in den gesperrten Bereich der Dammstraße für Anlieger bis zur Baustelle gestattet ist und sowohl der Rad-, als auch der Fußgängerverkehr diese passieren können.

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