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Beantragung von Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz auch online möglich

Der Landkreis Hildesheim weist darauf hin, dass Anträge auf Entschädigungen nach § 56 Abs. 1 oder 1a des Infektionsschutzgesetzes auch online gestellt werden können.

Hierfür steht das Internetportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung. Dort sind neben grundlegenden Informationen auch direkte Zugänge zur Online-Beantragung aufrufbar. Ein Link zu dem Portal ist unter www.landkreishildesheim.de/entschädigungen zu finden.

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