Mittwoch, 19. März 2025

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Grüne, SPD und Unabhängige fordern Interessenbekundungsverfahren für Nachnutzung des „Zuckerfabriksgeländes“ in Algermissen 

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen,  SPD und Unabhängigen im Gemeinderat Algermissen haben Ende vergangenen Jahres einen gemeinsamen Antrag zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Nachnutzung des ehemaligen Zuckerfabriksgeländes eingebracht. Ziel ist es, potenzielle Investoren und Projektentwickler für die bauliche Entwicklung der brachliegenden Immobilie  zu gewinnen. 

Der Antrag sieht vor, dass die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft ein transparentes und wettbewerbliches Verfahren  durchführt. Dabei sollen die in der Drucksache 11/2022 bereits beschlossenen Grundsätze in eine Ausschreibung überführt werden. Als Grundlage  für die Projektbeschreibung und den Ausschreibungstext werden die Ergebnisse einer noch durchzuführenden Liegenschafts-Potenzialanalyse  herangezogen. 

Matthias Brinkmann, Fraktionssprecher der Grünen im Gemeinderat, er klärt: „Mit diesem Verfahren wollen wir endlich Bewegung in die Entwicklung des Zuckerfabriksgeländes bringen. Es ist wichtig, dass wir potenzielle Investoren aktiv ansprechen und ihre Ideen für eine nachhaltige Nutzung des Areals einholen.“ 

Das vorgeschlagene Interessenbekundungsverfahren umfasst mehrere  Schritte, von der öffentlichen Ausschreibung über die Einreichung von  Konzepten bis hin zur Auswahl eines geeigneten Investors oder  Projektentwicklers. Die Fraktionen betonen die Notwendigkeit, die Interessen der Gemeinde und der Eigentümergemeinschaft in Einklang zu  bringen. 

„Wir sind überzeugt, dass dieses Verfahren der richtige Weg ist, um eine  wirtschaftlich tragfähige und für die Gemeinde vorteilhafte Lösung zu fin den“, fügt Dietmar Herbst, Fraktionssprecher der SPD, hinzu. 

Jürgen Engelke, Fraktionssprecher der Unabhängigen, ergänzt: „Die  transparente und wettbewerbliche Natur des Verfahrens stellt sicher, dass  wir am Ende ein Projekt erhalten, das langfristig wirtschaftlich und nach haltig betrieben werden kann.“ 

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass für die rechtssichere Durchführung des Verfahrens möglicherweise externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Interessenbekundungsverfahren zur Nachnutzung des Zuckerfabriksgelände

Antrag: 

Die Gemeinde führt gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft des sogenann ten „Zuckerfabriksgelände“ in Algermissen ein Interessenbekundungsverfahren  für die Nachnutzung dieses Geländes durch. Dabei werden die in der Drucksache  11/2022 beschlossenen Grundsätze in eine Ausschreibung geführt. Die Ge meinde wird sich mit der Eigentümergemeinschaft über die Verfahrensleitung im  Klaren. In jedem Fall sind beide Interessen in Einklang zu bringen.  

Als Grundlage werden außerdem die Ergebnisse einer Liegenschafts-Potenzial analyse abgewartet und fließen in die Projektbeschreibung und ggf. Ausschrei bungstext mit ein. 

Ggf. wird zur rechtssicheren Durchführung des Verfahrens Beratungsleistungen  einzukaufen sein. 

Begründung: 

Derzeit ist nach wie vor keine Entwicklung dieses Geländes absehbar. Mit der  Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens werden potenzielle Inves toren oder Projektentwickler aufgerufen, ihre Absichtserklärungen einzureichen  und ihre Ideen für die bauliche Entwicklung der Immobilie vorzulegen. 

Das Interessenbekundungsverfahren ist ein Verfahren zur Auswahl von potenziellen Investoren oder Projektentwicklern für ein Bauvorhaben. Es besteht aus  verschiedenen Schritten:

  1. Ausschreibung: Gemeinde und Eigentümer schreiben das Bauvorhaben öffentlich aus und fordern interessierte Investoren oder Projektentwickler auf, sich zu  bewerben. Die Ergebnisse einer Potenzialanalyse fließen in den Ausschreibungstext mit ein und schärfen das Profil möglicher Projektentwickler und Investoren. 
  2. Interessenbekundung: Interessierte Investoren oder Projektentwickler geben  ihre Interessenbekundung ab. Dabei legen sie ihre Ideen und Konzepte zur Umsetzung des Bauvorhabens dar und machen ein Kaufangebot der Immobilie. 
  3. Auswahlverfahren: Gemeinde und Eigentümer wählen aus den eingereichten  Interessenbekundungen diejenigen Bewerber aus, die für eine weitergehende  Zusammenarbeit infrage kommen. 
  4. Verhandlungen: Gemeinde und Eigentümer führen Verhandlungen mit den Bewerbern und prüfen ihre Finanzierungspläne und Machbarkeitsstudien. 
  5. Auswahl des Investors oder Projektentwicklers: Gemeinde und Eigentümer  entscheiden auf Basis der Bewertungskriterien, die beide vorher einvernehmlich  festgelegt haben, welcher Investor oder Projektentwickler den Zuschlag erhält  und das Bauvorhaben umsetzen darf. 
  6. Vertrag: Der Investor oder Projektentwickler und die Gemeinde und Eigentümer schließen einen Vertrag über die Umsetzung des Bauvorhabens ab. 

Das Interessenbekundungsverfahren ist ein transparentes und wettbewerbliches  Verfahren, das sicherstellt, dass das Bauvorhaben auch langfristig wirtschaftlich  und nachhaltig betrieben wird. 

Jürgen Engelke Dietmar Herbst Matthias Brinkmann  Unabhängige SPD Grüne

PR
Foto: Mohamed_hassan / Pixabay

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