Donnerstag, 20. März 2025

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Kreisverwaltung übernimmt Wahrnehmung der Aufgabe Kindertagesbetreuung in sechs Gemeinden

Nach Abschluss aller Gremienläufe in den Städten und Gemeinden des Landkreises steht nun fest, welche Kommunen den neuen Kita-Vertrag unterzeichnen und welche nicht. In sechs Gemeinden übernimmt die Kreisverwaltung die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe Kindertagesbetreuung eigenständig, nachdem sich deren Räte gegen den neuen Kita-Vertrag und damit gegen eine weiterhin einvernehmliche Durchführung der Aufgabe durch die Stadt bzw. Gemeinde ausgesprochen haben. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher in den betroffenen Kommunen können sich darauf verlassen, dass die Betreuung der Kinder ohne Unterbrechung weitergeführt wird. Ab dem 1. August 2025 wird in den austretenden Städten und Gemeinden zunächst ein Übergangszeitraum beginnen, in dem die Städte und Gemeinden den Betrieb der bestehenden Einrichtungen so lange gewährleisten, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind, dieses selbst durch den Landkreis oder durch Dritte bzw. freie Träger fortzuführen.

Der Kita-Vertrag regelt die Finanzierung und Organisation der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim. Im Dezember 2024 beschloss der Kreistag, das bisherige System zu überarbeiten, um die finanzielle Beteiligung der Kommunen neu zu strukturieren. Hintergrund ist die unzureichende Finanzierung durch das Land, die die Kommunen und den Landkreis vor große Herausforderungen stellt. Um eine einheitliche Regelung sicherzustellen und parallele Vertragsstrukturen zu vermeiden, wurde der seit 2019 mit allen kreisangehörigen Kommunen bestehende Kita-Vertrag gekündigt und durch ein neues Vertragsmodell ersetzt. Während sich die Mehrheit der 18 Städte und Gemeinden des Landkreises, insgesamt 12 Kommunen mit kreisweit ungefähr 80 Prozent der Betreuungsplätze in den Einrichtungen, für die Unterzeichnung entschieden hat, haben sechs Kommunen den Vertrag nicht unterzeichnet. Damit fällt die Wahrnehmung der Aufgabe Kindertagesbetreuung in Elze, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten sowie Söhlde und damit kreisweit für 20 Prozent aller Kinder im entsprechenden Alter an den Landkreis.

Steffen Schwenke, Leiter des Dezernats „Kinder, Jugend und Familie“, betont die Bedeutung einer zuverlässigen und professionellen Kinderbetreuung für alle Familien im Landkreis Hildesheim. „Eltern müssen sich keine Sorgen machen – die Betreuung ihrer Kinder bleibt gesichert. Daran haben natürlich auch die Kommunen vor Ort größtes Interesse“, betont Dezernent Steffen Schwenke. „Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine stabile und qualitativ hochwertige Versorgung in den betroffenen Gemeinden aufrechtzuerhalten.“ Die Kreisverwaltung strebt an, mit allen derzeit tätigen Trägern von Kindertagesstätten entsprechende Verträge zur Fortführung der Einrichtungen abzuschließen. Zudem wird die Kreisverwaltung Verhandlungen mit den austretenden Kommunen über den künftigen Betrieb der kommunalen Einrichtungen führen. Ziel ist es, alle Erzieherinnen und Erzieher auf Basis des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu übernehmen.

Dafür wird die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen eng mit den betroffenen Gemeinden, Trägern, Einrichtungen, Fachkräften und Eltern zusammenarbeiten und Gespräche führen. Oberste Priorität ist es, den Übergang nahtlos zu gestalten und die gewohnte Qualität der Betreuung zu gewährleisten. Alle bestehenden Betreuungsplätze bleiben erhalten. Die Kreisverwaltung wird die Öffentlichkeit fortlaufend über weitere Entwicklungen informieren und steht für Fragen zur Verfügung.

PR
Foto: sphaeroid / Pixabay

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