Mittwoch, 11. Februar 2026

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Stadt Hildesheim fördert kulturelle Einrichtungen und Initiativen

Gemäß Ratsbeschluss vom 1. September plant die Stadt Hildesheim, auch in den Jahren 2026 bis 2028 kulturelle Vereine und Initiativen mit zeitlich befristeten Betriebskostenzuschüssen, der sogenannten „Strukturförderung“, zu unterstützen. Kultureinrichtungen mit Sitz in der Stadt Hildesheim können sich noch bis zum 31. Oktober bewerben. Alle Informationen zur Antragsberechtigung und den einzureichenden Unterlagen beinhaltet die Förderrichtlinie, die www.stadt-hildesheim.de unter dem Stichwort „Strukturförderung“ zu finden ist.

Gefördert werden kulturelle Einrichtungen und Initiativen – keine Einzelpersonen – mit Sitz in der Stadt Hildesheim, die regelmäßig Angebote im Sinne der „Kulturstrategie Hildesheim 2030“ (ebenfalls auf der Homepage der Stadt einsehbar) machen. Maßgebliches Kriterium ist neben der Orientierung an der Kulturstrategie, dass die kulturellen Einrichtungen mit ihren Angeboten zahlreiche unterschiedliche Menschen in Hildesheim erreichen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss für die allgemeine Arbeit der Einrichtung/Initiative vergeben. Sie kann bis zu 50 Prozent, bei ausschließlich ehrenamtlich getragenen Initiativen bis zu 75 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben betragen. 

Für Rückfragen zur Antragsstellung steht die Stabsstelle Kultur und Stiftungen ab dem 22. September  unter kulturfoerderung@stadt-hildesheim.de oder telefonisch unter 05121 301-4021 zur Verfügung.

PR
Foto: JESHOOTS-com / Pixabay