Samstag, 6. Dezember 2025

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

IHKLW fordert Flexibilisierung von Lkw-Fahrverboten

Bundesweit uneinheitliche Feiertage wie Reformationstag/Allerheiligen oder Fronleichnam stellen produzierende Wirtschaft und Logistik vor Probleme

„Es ist wieder soweit: In den benachbarten Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen treffen zwei uneinheitliche Feiertage aufeinander und die Lkw stauen sich vor den Landesgrenzen auf den Autobahnparkplätzen. Das stellt produzierende Unternehmen ebenso vor Herausforderungen wie die Logistikbranche“, beklagt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) mit Blick auf die anstehenden Feiertage Reformationstag und Allerheiligen. „Unsere Vollversammlung fordert deshalb, die Lkw-Fahrverbote zu flexibilisieren, das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot generell auf einen Zeitraum von 6 bis 18 Uhr zu verkürzen und an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen nicht anzuwenden.“

Die IHKLW weist daraufhin, dass Lkw-Fahrverbote an bundesweit uneinheitlichen Feiertagen wie Reformationstag/Allerheiligen oder Fronleichnam zur Unterbrechung von Lieferketten an Landesgrenzen führen und damit die Resilienz in der Versorgung von Unternehmen und der Zivilbevölkerung reduzieren. Routinierte und zuverlässige Touren werden kurz vor Erreichen des Zielortes unterbrochen. In der Folge können für Unternehmen aller Branchen wichtige Logistikprozesse nicht eingehalten werden. Die dabei entstehenden betrieblichen und volkswirtschaftlichen Kosten schlagen sich in der Gesamtwirtschaft durch höhere Kosten und Preise wieder. Zudem führen diese unterbrochenen Transporte zu unnötigen Aufenthaltszeiten auf Autobahnparkplätzen und mindern so die Attraktivität des Berufsbildes Berufskraftfahrer. Zudem weist die IHKLW daraufhin, dass insgesamt zu wenig LKW-Stellplätze auf Rast- und Parkplätzen an Autobahnen zur Verfügung stehen.

„Die ursprüngliche Gesetzgebung zu unseren Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen stammt aus den 1950er Jahren und passt damit nicht mehr zu unserer heute hochspezialisierten, arbeitsteilig organisierten Wirtschaft, die auf funktionierende, verlässliche und robuste Lieferketten angewiesen ist. Mag das generelle Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen wichtig und richtig sein, um den Beschäftigen ihre verdiente Ruhe und Erholung zu ermöglichen, schaffen Fahrverbote an uneinheitlichen Feiertagen vor allem Chaos und einen Flickenteppich“, so Zeinert weiter.

Zugleich fordert der IHKLW-Chef einen Modernisierungsschub für die Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsfahrverboten, die z.B. die Nahrungsmittelindustrie betreffen. Zeinert: „Vor dem Hintergrund der langwierigen und bürokratischen Antragsverfahren für Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsverboten sollten diese Genehmigungsprozesse transparent gestaltet, vereinheitlicht und digitalisiert werden, ohne die derzeit bestehenden Ausnahmeregelungen in Frage zu stellen.“

PR
Foto: IHKLW/Andreas Tamme

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.