Ablastung Innerstebrücke Mastbergstraße: Neue Regelung ab 1. Dezember
Die 1964 erbaute Innerstebrücke in der Mastbergstraße weist ein erhöhtes Risiko für Spannungsrisskorrosion auf. Aufgrund des aktuellen Zustands ist eine umfassende Überprüfung der Tragfähigkeit der Brücke erforderlich. Bis zum Abschluss dieser Prüfungen wurde seit dem 13. Oktober per Beschilderung eine vorläufige Ablastung auf zwölf Tonnen eingeführt. Diese Variante wurde gewählt, um den Verkehr flüssig zu halten, hat aber zu massiven Beschwerden von Unternehmen geführt, sodass nun ab 1. Dezember eine alternative Handlungsempfehlung des extern beauftragten Gutachterbüros umgesetzt werden soll, nämlich die Beschränkung auf 30 Tonnen bei einspuriger Verkehrsführung auf der Brücke. Die vorhandene Lichtsignalanlage wird so programmiert, dass stets nur aus einer Fahrtrichtung über die Brücke gefahren werden darf. Diese Regelung hat massive Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmenden. Insbesondere wird mit Staubildung und verlängerten Fahrzeiten gerechnet.
Um die Logistik im Gewerbegebiet Himmelsthür aufrechterhalten zu können und die verkehrliche Belastung in der Winkelstraße und der Breslauer Straße zu reduzieren, wird zudem ab 1. Dezember das Nachtfahrverbot für Lkw auf dem Linnenkamp aufgehoben. Hierzu wurden die Unternehmen in Himmelsthür, der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen und Vertreter der Landwirtschaft angehört und die Anforderungen der Unternehmen in die verkehrsrechtliche Anordnung einbezogen.
Diese Regelungen sollen solange bestehen bleiben, bis das abschließende Gutachten zur Brückenprüfung vorliegt. Damit ist nicht vor Januar 2026 zu rechnen. Dann wird die Situation neu bewertet.
Hintergrund
Die Stadt Hildesheim ist verkehrssicherungspflichtig und somit verantwortlich für die Sicherheit der Brückenbauwerke im Stadtgebiet. Alle Brücken im Stadtgebiet werden regelmäßig geprüft. Bei den Prüfungen werden die Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Standsicherheit beurteilt. Die Mastbergstraßenbrücke ist eine Spannbetonbrücke und stammt aus dem Jahr 1964. Das Hauptelement der tragenden Konstruktion ist der Spannstahl. Dieser befindet sich in verpressten Hüllrohren im inneren der Brücke und ist daher nicht einsehbar. Bei dieser Brücke wurde ein Spannstahl verbaut, der ein deutlich erhöhtes Risiko für Spannungsrisskorrosion aufweist. Eine solche läuft in der Regel verborgen ab, das heißt, sie ist von außen nicht erkennbar. Das Versagen des gesamten Bauteils kann plötzlich und ohne Vorankündigung geschehen (Stichwort „Carolabrücke Dresden“).
Das Problem einer möglichen Spannungsrisskorrosion ist bei der Mastbergstraßenbrücke seit längerem bekannt und wurde zuletzt vor einigen Jahren beurteilt. Hier waren die Tragreserven des Bauwerks maximal ausgenutzt. Um den Zustand des Bauwerks regelmäßig zu kontrollieren, gibt es eine jährliche Sonderprüfung. Ein externer Gutachter für Spannbetonbauwerke hat sich in den aktuellen Sachstand eingearbeitet und nach dem neusten Stand der Technik bewertet. Er zieht folgende Schlussfolgerung: „Insgesamt wird daher die Durchführung von Sonderprüfungen alleine für die Sicherstellung der Tragfähigkeit als nicht ausreichend bewertet.“
In einer Handlungsanweisung wird eine kurzfristige Ablastung der Brücke empfohlen. Für eine abschließende Einschätzung des Tragverhaltens sind jedoch tiefergehende Untersuchungen des Brückenbauwerks erforderlich. Die Stadt Hildesheim hat darauf reagiert und eine gutachterliche Stellungnahme, bei einem spezialisierten Ingenieurbüro für Spannbetonbauwerke, beauftragt.
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Foto: Celler Presse
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