Montag, 16. Februar 2026

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Bürgerinitiative fordert Klarheit zur Lärmbelastung im Raum Bockenem

Die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ hat sich am 21. Januar 2026 mit einem ausführlichen Schreiben an den Bernd Lynack gewandt. Anlass sind offene Fragen zur aktuellen und künftigen Lärmbelastung im Raum Bockenem, insbesondere im Zusammenhang mit mehreren parallel laufenden oder geplanten Infrastruktur- und Windenergieprojekten im Ambergau. Die Initiative fordert eine Stellungnahme des Landkreis Hildesheim bis spätestens zum 31. Januar 2026.

Ausgangspunkt des Schreibens ist ein Bericht über den bevorstehenden Baubeginn des sogenannten AutoReiseCenters (ARC) an der Autobahn A7 bei Bockenem. Nach Darstellung der Bürgerinitiative ist für die Region während der Bauphase mit einer zusätzlichen Lärmbelastung über einen Zeitraum von mindestens eineinhalb bis zwei Jahren zu rechnen. Vor diesem Hintergrund stellt die Initiative die Frage, ob die zugrunde liegende Baugenehmigung noch auf einer aktuellen und tragfähigen Lärmbewertung basiert.

Konkret verweist die Bürgerinitiative auf ein Lärmgutachten aus dem Jahr 2020, erstellt vom Ingenieurbüro afi Arno Flörke aus Haltern am See. Darin wurden unter anderem die Wohnorte Friedrich-Freitag-Straße 4 in Bockenem sowie Hirschberger Straße 22 im Ortsteil Mahlum betrachtet. Die prognostizierten Werte lagen seinerzeit unter den geltenden Immissionsrichtwerten für Tag- und Nachtzeiten. Parallel dazu existierte jedoch eine weitere Schallprognose für den damals geplanten Windpark am sogenannten Königsturm zwischen Bockenem und Bornum, erstellt von der Firma I17-Wind GmbH & Co. KG aus Friedrichstadt. Diese kam für einzelne Immissionsorte, darunter ebenfalls die genannten Adressen, zu abweichenden Ergebnissen, insbesondere mit Blick auf nächtliche Grenzwerte.

Nach Einschätzung der Initiative liegt das Kernproblem darin, dass beide Gutachten zu einem Zeitpunkt erstellt wurden, als weder das ARC noch der Windpark realisiert waren. Eine gegenseitige Berücksichtigung von Vorbelastungen fand daher nicht statt. Inzwischen sind jedoch sieben Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Leistung von jeweils 6,2 Megawatt am Königsturm in Betrieb. Genehmigt worden waren ursprünglich Anlagen mit geringerer Leistung. In der Genehmigung vom 30. März 2023 hatte der Landkreis Hildesheim eine verpflichtende Abnahmemessung innerhalb eines Jahres angeordnet, um die Einhaltung der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu überprüfen. Nach Angaben der Bürgerinitiative wurde die erste Anlage am 21. Januar 2025 und die letzte am 19. Februar 2025 in Betrieb genommen. Eine entsprechende Abnahmemessung sei bislang jedoch nicht bekannt.

Vor diesem Hintergrund fragt die Initiative, wann diese Messung durchgeführt wird und welche Auswirkungen deren Ergebnis auf die Genehmigung des ARC haben könnte. Ohne belastbare Messdaten lasse sich die tatsächliche Lärmsituation nicht seriös bewerten, heißt es in dem Schreiben.

Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch weitere Planungen. Bei einem Scoping-Termin am 12. Januar 2026 im Landkreis Hildesheim wurde ein Vorhaben der Firma wpd Windpark Nr. 751 GmbH & Co. KG aus Bremen vorgestellt. Geplant sind acht Windenergieanlagen auf dem Höhenzug Harplage im Bereich der Stadt Bockenem. In den vorgelegten Unterlagen werden Abstände zu umliegenden Ortschaften wie Groß Ilde, Bültum, Hary, Störy und Dillsburg benannt. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass bestehende Anlagen und Vorbelastungen in künftigen Schallprognosen berücksichtigt werden sollen. Die Bürgerinitiative macht darauf aufmerksam, dass laut früheren Prognosen selbst Ortschaften wie Hary bereits in Bereichen liegen, in denen nächtliche Schallimmissionen relevant sein können.

Ein weiterer Punkt betrifft den Windpark Ilde westlich von Klein und Groß Ilde. Dort seien Anlagen in den vergangenen Jahren erneuert worden, ohne dass der Initiative Ergebnisse von Abnahmemessungen bekannt seien. Zudem wurde im August 2025 eine weitere Windenergieanlage des Typs Enercon E 160 genehmigt, deren Schallleistungspegel nach Angaben der Bürgerinitiative über den bislang angesetzten Werten liegt. Daraus ergibt sich aus Sicht der Initiative die Frage, ob bei dieser Genehmigung von den üblichen Prüfmaßstäben abgewichen wurde.

Ähnliche Bedenken äußert die Bürgerinitiative für den Osten des Ambergau, insbesondere für den Raum östlich von Mahlum, wo weitere Windenergieanlagen geplant sind. Wenn die bestehenden Anlagen die zulässigen Immissionsrichtwerte bereits ausschöpften, stelle sich grundsätzlich die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit weiterer Genehmigungen.

Abschließend verweist die Initiative auf die Vielzahl geplanter Windparks rund um Bockenem – unter anderem in Schlewecke-Volkersheim, Mahlum, Dillsburg, Harplage, Ilde, Bönnien, Bültum und Nette – und fragt, in welchem Umfang sich diese Vorhaben aufgrund kumulativer Lärmbelastungen gegenseitig ausschließen könnten. Zudem wird geklärt sehen wollen, welche Stellen für die Erfassung von Verkehrslärm, etwa durch die Autobahn A7, oder von nächtlichen Betriebsgeräuschen größerer Unternehmen zuständig sind.

Die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau – Gegen den Windkraft-Wildwuchs“ betont, dass es ihr nicht um eine grundsätzliche Ablehnung einzelner Projekte gehe, sondern um transparente Verfahren und nachvollziehbare Entscheidungen auf Basis aktueller und überprüfbarer Daten. Eine Antwort des Landrats wird bis Ende Januar erwartet.

Redaktion
Hildesheimer Presse
Foto: Gemini

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.