Freitag, 6. März 2026

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Randnotiz Hildesheim kritisiert Leitfaden zur Unterbringung obdachloser Menschen

Die Selbstorganisation „Randnotiz Hildesheim“ hat den neuen Leitfaden zur „Unterbringung wohnungsloser Menschen“ scharf kritisiert. In einer ausführlichen Stellungnahme macht die Gruppe deutlich, dass der Leitfaden aus ihrer Sicht nicht die Perspektive aller obdachlosen Menschen abbilde und nicht von einer breiten Zustimmung Betroffener ausgegangen werden könne.

Kritik übt Randnotiz Hildesheim vor allem an der im Leitfaden dargestellten Beteiligung von obdachlosen Menschen und sogenannten Erfahrungsexpertinnen und -experten. Diese sei nach Einschätzung der Gruppe weder transparent noch gleichberechtigt gewesen. Es gebe Hinweise darauf, dass einzelne Personen und bestimmte Gruppen einen überproportional großen Einfluss auf Inhalte und Ausrichtung des Leitfadens gehabt hätten. Besonders auffällig sei nach Darstellung der Selbstorganisation die starke Beteiligung von Mitgliedern des Vereins „Selbstvertretung Wohnungsloser Menschen e.V.“.

Randnotiz Hildesheim sieht dabei problematische Abhängigkeiten: Viele der im Anhang genannten Personen dieses Vereins würden seit Jahren in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben und seien dort bestehenden Machtstrukturen ausgesetzt. Nur wenige der Beteiligten seien tatsächlich obdachlos. Der Verein werde zudem als hierarchisch beschrieben, wodurch aus Sicht der Selbstorganisation Interessenkonflikte entstehen könnten.

Darüber hinaus bemängelt Randnotiz Hildesheim, dass mehrere Gruppen von Betroffenen nach eigener Darstellung gar nicht einbezogen worden seien. Genannt werden unter anderem obdachlose EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, migrantische wohnungssuchende Menschen, Alleinerziehende, FLINTA, trans*, non-binäre sowie LGBTQI+-Personen. Gerade obdachlose EU-Bürgerinnen und EU-Bürger würden in Herbergen, Notunterkünften oder Selbstorganisationen häufig keinen Platz erhalten.

Inhaltlich wirft Randnotiz Hildesheim dem Leitfaden vor, Obdachlosigkeit zu stark als Ordnungs- und Sicherheitsproblem zu behandeln. Der Fokus liege demnach auf der Frage, was Behörden, Polizei und Einrichtungen tun dürfen oder sollen. Die Perspektive der Betroffenen bleibe dabei häufig nachrangig. Kritisiert wird insbesondere, dass polizeiliche Maßnahmen gegen obdachlose Menschen im Leitfaden als normal und notwendig dargestellt würden – auch dann, wenn diese gegen den Willen der Betroffenen erfolgen, etwa im Rahmen von Schutzgewahrsam.

Auch den im Leitfaden verwendeten Begriff der „freiwilligen Obdachlosigkeit“ lehnt Randnotiz Hildesheim ab. Die meisten Menschen lebten nicht freiwillig auf der Straße, sondern weil Unterkünfte aus ihrer Sicht unsicher, gewaltvoll, entwürdigend oder unzumutbar seien. Wenn Betroffene Hilfesysteme meiden, liege dies nach Einschätzung der Gruppe häufig an strukturellen Problemen der Angebote – nicht an mangelnder Bereitschaft.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Sprache und Verständlichkeit. Der Leitfaden sei umfangreich, juristisch geprägt und schwer zugänglich. Viele Betroffene könnten solche Texte nicht oder nur teilweise nachvollziehen. Dennoch entstehe der Eindruck, der Leitfaden spreche auch in ihrem Namen.

Randnotiz Hildesheim fordert deshalb eine unabhängige und breiter aufgestellte Beteiligung obdachloser Menschen, klare und einklagbare Rechte statt unverbindlicher Empfehlungen sowie Hilfen, die ohne Zwang, Kontrolle oder polizeiliche Maßnahmen auskommen. Zudem müsse das Ziel, Obdachlosigkeit durch schnellen Zugang zu eigenem Wohnraum zu überwinden, konsequenter verfolgt werden.

In ihrer Stellungnahme betont die Selbstorganisation, sie spreche für jene, deren Stimmen im Leitfaden aus ihrer Sicht nicht wirklich gehört wurden. Der Leitfaden dürfe deshalb nicht unwidersprochen bleiben.

HP

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