Masterbergstraßenbrücke: Gewichtsbeschränkung wird aufgehoben
Die seit Herbst 2025 in Kraft getretene Ablastung der Innerstebrücke in der Mastbergstraße auf zunächst zwölf und später auf 30 Tonnen kann aufgehoben werden! Das ist das Ergebnis des in Auftrag gegebenen Gutachtens, bei dem entsprechende Nachberechnungen angestellt wurden. Diese ergaben, dass das Bauwerk – anders als die Carola-Brücke in Dresden – nicht völlig unvermittelt einstürzen kann. Somit darf die Brücke nach Rücknahme der Beschilderung voraussichtlich in der nächsten Woche wieder mit Fahrzeugen bis zu 40 Tonnen passiert werden. Um das Spannbeton-Bauwerk aus dem Jahr 1964 zu schonen, wird jedoch die ebenfalls eingeführte Einspurigkeit mittels der Ampelanlage aufrechterhalten.
Hintergrundinformationen zur Methodik
Die Nachrechnung der Statik erfolgte unter anderem gemäß der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bei der Prüfung wurden auch vorhandene Tragreserven der Brücke berücksichtigt. Gemäß der „Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion“ erfolgte die rechnerische Untersuchung in zwei Schritten: Der Nachweis der Tragfähigkeit gelang auf Querschnittsebene nicht, da es mehrere Bereiche mit Defiziten gab. In einem zweiten Schritt wurde die Nachweisführung daher auf die sogenannte Systemebene ausgeweitet. Dabei musste geprüft werden, ob das Brückensystem bei einem lokalen Versagen komplett einstürzt. Bei der Innerstebrücke ergab die Berechnung, dass sie im Falle eines Materialversagens an einer Stelle noch Tragreserven an anderer Stelle hätte und somit nicht gleich in Gänze einstürzen würde. Somit ist das gesamte Bauwerk ausreichend tragfähig und muss nur noch alle drei Jahre regelmäßig geprüft werden.
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Foto: Celler Presse
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