Sonntag, 9. August 2026

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Clan-Auseinandersetzungen in Göttingen: Polizei ermittelt gegen 49 Personen

Nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen zwei Großfamilien am 13. Juni zieht die Polizeiinspektion Göttingen eine erste Bilanz ihrer Ermittlungen. Gegen mittlerweile 49 Tatverdächtige wird wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs ermittelt. Die beteiligten Familien ordnet die Polizei dem Phänomenbereich der Clankriminalität zu.

Im Zusammenhang mit den Vorfällen war es auch zu einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines 26 Jahre alten Polizeibeamten gekommen. Die Ermittlungen werden von einer eigens eingerichteten Mordkommission geführt. Dabei arbeitet die Polizei eng mit der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zusammen.

Umfangreiche Ermittlungen laufen weiter

Die Auswertung von Videoaufnahmen dauert nach Angaben der Polizei an. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, über das Hinweisportal des Landeskriminalamtes Niedersachsen Bild- und Videomaterial zur Verfügung zu stellen, das für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnte.

Zur Koordinierung der Maßnahmen wurde innerhalb der Polizeiinspektion Göttingen ein Führungsstab eingerichtet. Dieser steuert die weiteren Ermittlungen sowie präventive und repressive Maßnahmen.

Mehr Polizeipräsenz in der Innenstadt

Seit den Ausschreitungen ist die Polizeipräsenz in Göttingen deutlich erhöht worden. Neben Einsatz- und Streifendienst sowie der Verfügungseinheit sind auch Kräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen im Einsatz.

Nach Angaben der Polizei soll die verstärkte Präsenz dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken und weitere gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Großfamilien zu verhindern.

Aufenthaltsverbote gegen mutmaßliche Beteiligte

Als weitere Maßnahme wurden nach einer individuellen Gefahrenprognose gegen 16 Personen Aufenthaltsverbote für das gesamte Stadtgebiet Göttingen ausgesprochen. Die Bescheide wurden den Betroffenen im Rahmen sogenannter Gefährderansprachen persönlich ausgehändigt.

Wer gegen ein Aufenthaltsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus regt die Polizei bei den zuständigen Behörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen einzelne Personen an.

Polizeipräsidentin: Gewalt wird konsequent verfolgt

Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn bezeichnete die Gewalteskalation als nicht hinnehmbar. Eine derartige Auseinandersetzung auf offener Straße unter Einsatz von Waffen werde mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.

Zugleich zeigte sie sich erleichtert über den Gesundheitszustand des verletzten Polizeibeamten. Dieser befinde sich nach ihren Angaben auf einem guten Weg der Besserung. Die Ereignisse hätten die Einsatzkräfte jedoch weiterhin stark bewegt.

Die Ermittlungen der Mordkommission und der Polizei dauern an.

ots
Foto: Celler Presse

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