Gut zu wissen – Verbrauchertipp – Fitnessstudio: Kündigung nur mit Kundennummer wirksam?
Um ein Dauerschuldverhältnis wie zum Beispiel einen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen, ist in der Regel eine schriftliche Erklärung notwendig. Davon geht auch eine Verbraucherin aus Niedersachsen aus. Doch ihr Fitnessstudio hält die Kündigung für unwirksam. Es fehle die Kundennummer, so die Begründung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, warum diese nicht zwangsläufig nötig ist und… Weiterlesen: Gut zu wissen – Verbrauchertipp – Fitnessstudio: Kündigung nur mit Kundennummer wirksam?
