Oberarmstraffung kann Kassenleistung sein
NIEDERSACHSEN. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausnahmsweise die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung übernehmen muss, wenn eine entstellende Wirkung des Erscheinungsbildes vorliegt. Zugrunde lag das Verfahren einer 58-jährigen Frau aus Braunschweig. Sie war stark übergewichtig und hatte nach einer Schlauchmagenoperation bereits ca. 50 kg Gewicht verloren. Es verblieb jedoch… Weiterlesen: Oberarmstraffung kann Kassenleistung sein
