Verordnung für den Erschwernisausgleich auf Dauergrünland geht in die Verbandsbeteiligung

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NIEDERSACHSEN. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die Verordnung für den Erschwernisausgleich für Dauergrünland zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Fortschreibung der bestehenden Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten und für weitere fünf Jahre gelten. Der durch Verordnung geregelte Erschwernisausgleich ist seit vielen Jahren Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Wesentliche Erschwernisse oder Beschränkungen bei der wirtschaftlichen… Weiterlesen: Verordnung für den Erschwernisausgleich auf Dauergrünland geht in die Verbandsbeteiligung

Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland

Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland

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NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag beschlossen, dass sogenannte „wesentliche Erschwernisse“ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in dem Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden. Dies regelt die Erschwernisausgleichsverordnung Dauergrünland, die rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt und für… Weiterlesen: Finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftung von Dauergrünland