Verordnung für den Erschwernisausgleich auf Dauergrünland geht in die Verbandsbeteiligung
NIEDERSACHSEN. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die Verordnung für den Erschwernisausgleich für Dauergrünland zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Fortschreibung der bestehenden Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten und für weitere fünf Jahre gelten. Der durch Verordnung geregelte Erschwernisausgleich ist seit vielen Jahren Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Wesentliche Erschwernisse oder Beschränkungen bei der wirtschaftlichen… Weiterlesen: Verordnung für den Erschwernisausgleich auf Dauergrünland geht in die Verbandsbeteiligung
