Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert
NIEDERSACHSEN. Betriebsfeiern fallen grundsätzlich unter den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Warum ein Promotionsumzug nicht dazu gehört, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Urteil beleuchtet. Geklagt hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Göttinger Forschungsinstituts, die bei der traditionellen Verabschiedung eines Doktoranden verunglückte. Der frisch gebackene Absolvent saß im sog. Doktorwagen und wurde von Institutskollegen auf… Weiterlesen: Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert
