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Spätaussiedler bei der Rentenhöhe gerechter behandeln – Westmann: „Wir sollten die Lebensleistung der Menschen würdigen“

NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Editha Westmann, weist mit Blick auf die aktuelle politische Debatte zur Rente darauf hin, dass vor allem ältere Spätaussiedler von Altersarmut bedroht sind. „Angesichts der tief empfundenen Ungerechtigkeit bei der Deckelung ihrer Altersrente sollten wir sehr zeitnah nach Lösungen suchen. Diese Menschen fühlen sich um die Früchte ihrer Arbeit gebracht. Wir sollten ihre Lebensleistung würdigen“, sagte Westmann.

Erst kürzlich wurde der Landesbeauftragten, als sie deutschstämmige Spätaussiedler aus Russland besuchte, von Rentnern berichtet, die im hohen Alter auf mehrere Nebenjobs angewiesen seien, um ihr Leben bestreiten zu können. Aus Scham und Stolz würden diese Menschen den Gang zu den Sozialbehörden häufig scheuen, so die Landesbeauftragte. Westmann hat bereits Ende Juni mit den Aussiedlerbeauftragten von Bund und Ländern beschlossen, das Thema der Rentengerechtigkeit bei den Spätaussiedlern stärker in den Fokus zu rücken. Die Landesbeauftragte will jetzt zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen den Druck verstärken, diesen Aspekt in die parlamentarische Beratung in Berlin einzubeziehen.

Zwar betreffe ein finanzieller Nachteilsausgleich derzeit mehrere hunderttausend ältere Spätaussiedler. Da die jüngeren allerdings keine Fremdrente mehr bezögen und ausreichende Jahre in die deutsche Rentenversicherung einzahlten, würde die Rentenkasse nicht auf Dauer belastet, so Westmann.

Hintergrund:
Aussiedler waren bis Mitte der 90er-Jahre den Bundesbürgern bei ihrer Rentenhöhe gleichgestellt. Im Jahr 1996 erfolgte eine gesetzliche Neuregelung bei den sogenannten Fremdrenten. Zum einen musste seinerzeit das niedrigere Lohnniveau in den östlichen Bundesländern mit Blick auf die Altersversorgung der Bevölkerung aufgefangen werden. Zum anderen siedelten sich zwischen 1990 und 2000 mehr als 2 Millionen deutschstämmige Menschen aus den Staaten der zerfallenen Sowjetunion in der Bundesrepublik an.

Die Folgen der Rentennovelle treffen heute vor allem die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hart. Unabhängig von ihrer Erwerbsbiografie erhalten sie daraus nur noch maximal 25 Entgeltpunkte für ihre Fremdrente angerechnet. Bei Ehepaaren sind dies maximal 40 Entgeltpunkte. Letztere werden aber nach dem Tod des Partners wieder auf 25 Punkte gedeckelt. Dadurch drohten vor allem denjenigen, die lange in ihren Herkunftsstaaten gearbeitet haben und in Deutschland nur auf eine überschaubare Zahl an Beitragsjahren kämen, Renten weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt oder sogar unterhalb der Armutsgrenze.

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