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Minister Lies befürwortet Monoklärschlammverbrennungsanlage

HILDESHEIM. Die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) plant im Verbund mit acht weiteren Stadtentwässerungsbetrieben bis 2029 den Bau einer sogenannten „Monoklärschlammverbrennungsanlage“ am Hildesheimer Hafen in unmittelbarer Nähe der bestehenden Kläranlage. Dass dies ein geeigneter Standort für die zukunftsorientierte Verbrennungsanlage ist, davon zeigte sich auch der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies bei einem Vor-Ort-Termin am 5. Dezember überzeugt: „Das ist ein guter Standort, hier passen viele Dinge zusammen.“ Lies lobte Stadt und Stadtentwässerung für ihr wohl überlegtes Vorgehen und das Kommunikationskonzept. Man müsse den Bürgerinnen und Bürgern gleich zu Beginn sagen, worum es gehe.

Dr. Erwin Voß (l.) und Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer (2. v. l.) begrüßten Minister Olaf Lies (r.) in der Hildesheimer Kläranlage
iedersachsens Umweltminister Olaf Lies sprach sich für Hildesheim als Standort einer Monoklärschlammverbrennungsanlage aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Information diente auch der gestrige Austausch, zu dem neben den beteiligten Ortsräten Nordstadt, Drispenstedt und Himmelsthür auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Stadtentwässerungsbetriebe der Städte des geplanten Verbunds geladen waren. Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer wies auf die dringende Notwendigkeit einer solchen Monoklärschlammverbrennungsanlage hin, die nach heutigem Stand der Technik ohne beeinträchtigende Emissionen bei Geruch, Lärm, Staub und Abgasen betrieben werden könne. Der Oberbürgermeister betonte, welch große Rolle die ökologische Verantwortung bei dem Projekt spiele: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, sowohl bei den verkehrlichen Abläufen, als auch bei der Planung der Anlage selbst deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen. Wir müssen schließlich auch an die Bevölkerung unserer Stadt denken.“

Dr. Erwin Voß (Vorstand der SEHi) unterstrich angesichts fehlender thermischer Verwertungsmöglichkeiten und regionaler Entsorgungsnotstände, die in anderen Städten bereits herrschten, dass es ein „Weiter so wie bisher“ nicht geben könne. Daher sei die Errichtung einer Monokläraschlammverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung in interkommunaler Zusammenarbeit ein zukunftsweisender Schritt, der mit Fördermitteln des Landes vollzogen werden soll. Hildesheim habe sich aus über 40 Standorten als günstigster herauskristallisiert, auch aufgrund der trimodalen Verkehrsanbindung über Schiene, Straße und Wasserwege.

Hintergrund

Aufgrund von veränderter Bundesgesetzgebung im Bereich der Klärschlammentsorgung und der Düngung hat sich die Situation für die überwiegend kommunalen Klärschlammerzeuger und damit auch für die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) maßgeblich geändert. Die veränderte Gesetzgebung durch die neue Klärschlammverordnung führt dazu, dass

Kläranlagen der Größenklasse 5, zu der auch die Kläranlage der SEHi gehört, ihren Klärschlamm ab 2029 ausschließlich thermisch verwerten dürfen und Phosphor zurückgewinnen müssen. Die geänderte Düngegesetzgebung führt aktuell dazu, dass die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms entweder nicht mehr möglich, oder wenn, dann nur zu stark gestiegenen Kosten möglich ist. Für die SEHi bedeutet dies, dass das Unternehmen bereits von einer rein landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms zu einer fast vollständigen Verbrennung des Klärschlamms umsteigen musste und sich die Kosten dafür mehr als verdoppelt haben.

In den meisten der Abwasserreinigungsprozesse fällt neben dem gereinigten Abwasser, welches in die Vorfluter entlassen wird, auch Klärschlamm an. Viele der im Abwasser enthaltenen und im Reinigungsprozess abgeschiedenen Stoffe landen im Klärschlamm. Auf den meisten Anlagen wird der anfallende Schlamm anaerob stabilisiert und dann auf ca. 25 Prozent Trockenrückstand (TR) entwässert. Der so anfallende Klärschlamm ist Abfall und unterliegt der neu gestalteten Klärschlammverordnung. Wird der Klärschlamm, so wie in Niedersachsen in der Vergangenheit überwiegend geschehen, stofflich, also landwirtschaftlich, landbaulich oder in Verbindung mit Kompost verwertet, unterliegt er der Düngegesetzgebung in Form des Düngegesetzes und der Düngemittelverordnung.

Da die spezifischen Verbrennungskosten in einer gewissen Abhängigkeit zur Größe einer Monoklärschlammverbrennungsanlage stehen, ist es für den wirtschaftlichen Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage sinnvoll, gewisse Mindestmengen an Klärschlamm zu haben. Deshalb hat die SEHi schon frühzeitig die Zusammenarbeit mit anderen Stadtentwässerungsbetrieben gesucht. Neun Stadtentwässerungsbetriebe mit Kläranlagen der Größenklasse 5 aus der Region haben sich zusammengefunden und wollen eine eigene kommunale Klärschlammverwertungsgesellschaft gründen. Dies sind neben Hildesheim Barsinghausen, Celle, Göttingen, das Weserbergland, Langenhagen, Peine, Salzgitter und Verden/Aller. Weitere Gesellschafter aus anderen Kommunen sollen hinzukommen. Die Gesellschaft soll dafür sorgen, dass wirtschaftlich und nachhaltig den gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Klärschlammverbrennung und Phosphorrückgewinnung nachgekommen werden kann.

PR

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