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Erste landesweite Krankenstandstatistik in der Geschichte der niedersächsischen Landesverwaltung

NIEDERSACHSEN. Erstmals in der Geschichte der niedersächsischen Landesverwaltung wurde für das Jahr 2017 eine landesweite Krankenstandstatistik erstellt. Darin werden krankheitsbedingte Fehltage von rund 100.000 der insgesamt etwa 230.000 Beschäftigten des Landes festgehalten. Aufgrund bereichsbezogener Besonderheiten von Schulen und Studienseminaren, werden die dort beschäftigten Personen erst ab 2019 in die Erfassung der landesweiten Krankenstandstatistik einbezogen.

Bereits im September 2016 hatten sich die Niedersächsische Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen – Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion (NBB) und Niedersächsischer Richterbund (NRB) – in einer gemeinsamen Erklärung auf die Erhebung einer einheitlichen landesweiten Krankenstandstatistik verständigt (gem. § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG)). Die landesweite Krankenstandstatistik wird mit Beginn des Jahres 2017 einmal jährlich zum 31. Dezember oder zum Schuljahresende für den Bereich der Schulen und Studienseminare erhoben.

Im nun für das Jahr 2017 vorliegenden Gesamtergebnis liegt die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage durchschnittlich bei 16,07 Tagen. Dies entspricht einer Krankenstandquote von 6,4 Prozent für die Landesverwaltung. Die Krankenstandstatistik differenziert nicht zwischen einzelnen Dienststellen oder Ressorts, sondern fasst alle Daten aus der unmittelbaren Landesverwaltung zusammen. Unterschieden wird jedoch zwischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern einerseits sowie Tarifbeschäftigten andererseits.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betonte anlässlich der Veröffentlichung: „Wir leben in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelten und -umstände vor allem aufgrund von Demografie und Digitalisierung so heftig verändern, wie zuletzt vermutlich durch die Industrialisierung. Darauf mussten wir auch als Landesregierung reagieren und haben dem Thema „Arbeit und Gesundheit“ eine deutlich höhere Priorität eingeräumt. Bereits heute bietet das Land seinen Beschäftigten viele Möglichkeiten an, wie das Gesundheitsmanagement oder die psychosoziale Beratungsangebot CARE, um gesund auch über Jahrzehnte arbeiten zu können. Wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zukünftig intensiv dabei unterstützen, dauerhaft und gesund ihre Freizeit und familiäre Verpflichtungen einerseits und die Tätigkeit in der Landesverwaltung andererseits positiv zu bewältigen. Dafür braucht es auch die nötige Transparenz und die ehrliche Auseinandersetzung mit dem Krankenstand in den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung, von der Polizei über das Kultusressort bis in die Finanzverwaltung. Nur wenn uns verlässliche Zahlen dazu vorliegen, können wir auch mit entsprechenden Maßnahmen entgegensteuern, gerade wenn es Auffälligkeiten gibt.“

Ziel der Krankenstandstatistik ist es, einen landesweiten Überblick zu Häufigkeit und Dauer von Erkrankungen zu gewinnen. Durch regelmäßige statistische Auswertungen können Veränderungen des Krankenstandes leichter sichtbar gemacht werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Auszählung von krankheitsbedingten Fehltagen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf gesundheitsbelastende Ursachen zulässt. Vielmehr bietet die Statistik erste Hinweise für weitere Analysen – zum Beispiel im Rahmen von Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz – damit die Landesverwaltung durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen positiven Einfluss auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten nehmen kann.

Mit den vereinbarten Instrumenten der bereits 2015 geschlossenen Vereinbarung zu „Arbeit und Gesundheit“ können dazu geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Diese Instrumente sind vielfältig: Betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagement, Suchtberatung, Betriebliches Eingliederungsmanagement und die in dieser Form bundesweit einmalige psychosoziale Beratung CARE sind in der Landesverwaltung mittlerweile fest etabliert und unterstützen die Beschäftigten bei der Erhaltung ihrer Gesundheit.

Der Vorsitzende des DGB in Niedersachsen, Mehrdad Payandeh, macht deutlich: „Arbeit darf nicht krank machen. Arbeitsprozesse sind so zu gestalten, dass die Belastung möglichst gering ausfällt. Gesundheitsschutz muss integraler Bestandteil der betrieblichen Abläufe sein. Zur Entlastung der Beschäftigten müsse nicht nur Personal aufgestockt, es müssten auch genügend Fachkräfte ausgebildet werden. Insbesondere müsse die psychische Belastung für die Beschäftigen reduziert und genügend altersgerechte Arbeitsplätze angeboten werden.“

Martin Kalt, Landesvorsitzender des NBB, sagt: „Die Auswertung zum Krankenstand zeigt für die Landesverwaltung keine überraschenden Zahlen, trotzdem sind in vielen Dienststellen weitere Aktivitäten notwendig, um allen Landesbeschäftigten ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zu bieten.“

Der Landesvorsitzende des NRB, Frank Bornemann, sieht ebenfalls weiteren Handlungsbedarf und betonte: „Die besondere Belastungssituation in der Justiz hat natürlich auch Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten und wir begrüßen alle Maßnahmen, hier eine Verbesserung herbeizuführen.“

Den gesamten Bericht zur „Krankenstandstatistik der Landesverwaltung 2017″ können Sie hier einsehen: 
http://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/arbeit_und_gesundheit/krankenstandstatistik/krankenstandstatistik-der-niedersaechsischen-landesverwaltung-171995.html

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