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Saatgut aus Frankreich mit gentechnisch verändertem Raps muss auch in Niedersachsen vernichtet werden

NIEDERSACHSEN. Im Rahmen von amtlichen Kontrollen sind Spuren von gentechnisch verändertem Raps (GT73) nachgewiesen worden, der in mehreren Bundesländern – unter anderem auch in Niedersachsen – ausgesät wurde. Das hat heute (Freitag) das niedersächsische Umweltministerium mitgeteilt. Der gentechnisch veränderte Raps besitzt eine Glyphosat-Toleranz. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden, muss der ausgesäte Raps vor der Blüte vernichtet werden. In Europa haben die gentechnisch veränderten Rapspflanzen eine Zulassung als Lebens- oder Futtermittel, dürfen aber nicht angebaut werden. Ein Risiko für Mensch und Tier ist daher nicht zu erwarten.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen ermitteln derzeit, welche Flächen in Niedersachsen betroffen sind. Nach derzeitigem Stand ist eine Fläche von etwa 90 ha betroffen. Maßnahmen zur Behandlung der Flächen werden nach Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingeleitet, um zu verhindern, dass die Rapspflanzen im kommenden Frühjahr zur Blüte gelangen und sich auf diese Weise vermehren können.

Weitergehender Handlungsbedarf besteht derzeit nicht.

Hintergrund:
Die zuständigen französischen Behörden hatten die EU Kommission und die Mitgliedstaaten darüber informiert, dass in Frankreich bei einer amtlichen Marktkontrolle von konventionellem Rapssaatgut in einer Saatgutpartie sehr geringe Anteile eines in der EU nicht zum Anbau zugelassenen GVO (GT73) festgestellt wurden. Das für die Herstellung dieser betroffenen Partie verwendete Saatgut wurde auch für die Produktion von Partien verwendet, die u.a. in Deutschland in den Verkehr gelangt sind. Alle nach Deutschland gelieferten Partien wurden mittlerweile identifiziert und einer amtlichen Kontrolle unterzogen. In einer der gelieferten Saatgutpartien wurden Anteile von weniger als 0,1% des gv Rapses GT73 festgestellt, in den übrigen wurden keine GVO-Anteile nachgewiesen. GT73 ist ein geprüft sicherer GVO. Lebens- und Futtermittel, die GT73-Raps enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden, haben eine entsprechende gentechnikrechtliche Zulassung in der EU (und zahlreichen anderen Drittstaaten) und dürfen vermarktet werden. Ein Anbau dieses Rapses ist in Deutschland und der Europäischen Union allerdings nicht zugelassen.

Weitere Informationen zum Handlungsleitfaden zur Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile finden Sie hier: https://www.blag-gentechnik.de/saatgut.html

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