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Lies: Ausweisung von Schutzgebieten nimmt Fahrt auf, aber es gibt noch viel zu tun

NIEDERSACHSEN. Das Tempo der Ausweisung der an die EU gemeldeten FFH-Gebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet hat im letzten Halbjahr des Jahres 2018 deutlich zugenommen. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz heute (Donnerstag) mit. Seit Juli 2018 wurden 87 neu abgeschlossene Gebietssicherungen gemeldet – das ist weit mehr als in den vorausgegangen 6-Monatsabschnitten, in denen im Schnitt ca. 20 Gebiete gesichert werden konnten. Dennoch verbleiben 124 FFH-Gebiete, die noch nicht vollständig als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Insgesamt geht es um 383 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 610.000 Hektar. Davon konnten bisher 259 Gebiete auf 506.400 Hektar vollflächig gesichert werden, das sind bereits 83 Prozent der Gesamtfläche.

„Die Anstrengungen der zurückliegenden Monate haben vielerorts zum Erfolg geführt. Für die damit verbundenen erheblichen Anstrengungen bin ich den Beteiligten sehr dankbar. Es darf jetzt nicht nachgelassen werden. Auch die verbliebenen 124 Gebiete müssen zügig gesichert werden.“, sagte Umweltminister Olaf Lies.

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer: „Wir haben es 2018 geschafft, den Großteil der FFH-Gebiete zu sichern. Das ist eine Leistung, die Anerkennung verdient. Schließlich müssen viele – oft sehr unterschiedliche – Interessen dabei berücksichtigt und ausgeglichen werden.“

Das Umweltministerium und die Niedersächsischen Landkreise arbeiten gemeinsam mit großer Kraftanstrengung daran, möglichst bald dem europäischen Schutzstandard zu genügen. Eigentlich hätte dies schon 2013 so sein müssen. Als Zielmarken gelten seit 2014: Bis Ende 2018 sollen die gemeldeten FFH-Gebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden und bis Ende 2020 die Maßnahmenplanung für die einzelnen Gebiete vorgelegt werden. „Bei der Sicherung der FFH-Gebiete wurde in früheren Jahren viel versäumt und insgesamt zu spät begonnen. Spätestens bis 2013 hätten die Gebiete unter Schutz gestellt werden müssen. Man hat zu lange auf den Vertragsnaturschutz gesetzt, der von der EU allerdings nicht als taugliches Mittel zugelassen wird. Wir alle versuchen jetzt, mit Hochdruck zu retten, was zu retten ist“, so Lies. „Das Verfahren konnte auch nicht mehr verändert werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung wurde sehr zügig abgeschlossen um keine weiteren Verzögerungen zu erzeugen. Land und Landkreise bemühen sich gemeinsam, die verlorene Zeit der vergangenen mehr als 10 Jahre wieder aufzuholen.“

Warum müssen die FFH-Gebiete als Schutzgebiete ausgewiesen werden?
Im Rahmen der FFH-Richtlinie der Europäischen Union wurden zum Teil schon in den 90er Jahren Gebiete mit besonderer Bedeutung für seltene Tier- und Pflanzenarten an die EU gemeldet. Seitdem besteht die Pflicht, die Gebiete nach deutschem Recht so unter Schutz zu stellen, dass Lebensraumtypen und bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen besonders erhalten und entwickelt werden. So soll ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem mit der Bezeichnung Natura 2000 entstehen.

Wer ist für die Ausweisung der Gebiete zuständig?
Für die Ausweisung sind seit 2008 grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Dann entscheiden die Kreistage oder Stadträte.

Wieso kommt es zu Verzögerungen?
Das Hauptversäumnis liegt darin, dass mit der Sicherung der FFH-Gebiete in Niedersachsen viel zu spät begonnen wurde. Viel zu lange wurde durch die Landesregierung auf das rechtlich unzulässige Instrument des Vertragsnaturschutzes gesetzt. Daher konnten die Landkreise und kreisfreien Städte erst ab 2013 mit der Sicherung beginnen. Jetzt drängt die Zeit und die Versäumnisse der Vergangenheit lassen sich nicht so einfach aufholen, obwohl die Landkreise unter Hochdruck arbeiten. Zudem geht die für Niedersachsen vorgesehene Form der Ausweisung von einzelnen Gebieten in der Regel mit einer intensiven Beteiligung der betroffenen Akteure und der Öffentlichkeit einher. Die Schutzgebietsverordnungen durchlaufen darüber hinaus Entscheidungsprozesse in den kommunalen Vertretungen (Kreistage, Gemeinderäte). Dies hat in vielen Fällen zu einer deutlich längeren Verfahrensdauer geführt, als ursprünglich geplant. Allerdings sollte der intensive Prozess der Sicherung letztendlich dazu führen, am Ende bei der Erstellung der Managementpläne Zeit zu sparen.

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