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Deutsches Kinderhilfswerk: „Starke-Familien-Gesetz“ nicht gut genug

DEUTSCHLAND. Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket.

Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen.

Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

PR

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