Klageflut wegen VW-Verfahren
HILDESHEIM. Die Zahl der beim Landgericht Hildesheim eingereichten Klagen gegen die Volkswagen AG hat gegenüber den bereits im Jahresverlauf zahlreichen Eingängen zum Jahresende nochmals drastisch zugenommen.
Nachdem von Januar bis November 2018 203 Verfahren in Zusammenhang mit dem Abgasskandal eingegangen waren, sind allein im Dezember 2018 bei dem Landgericht 265 weitere Verfahren gegen den Autobauer anhängig gemacht worden. Der Anteil der insgesamt 468 Verfahren gegen die Volkswagen AG beträgt damit fast ein Viertel der 1929 neuen erstinstanzlichen Zivilsachen im Jahr 2018 und entspräche rechnerisch nahezu dem Jahrespensum von drei Richtern, wenn diese sich ausschließlich mit den „VW-Verfahren“ befassen würden.
Die „VW-Verfahren“ haben gegenüber dem Jahr 2017 zu einem Anstieg der Gesamteingänge von etwa 14% geführt, den die Richterinnen und Richter mit nahezu unveränderter Personalstärke bewältigen müssen.
Das Landgericht Hildesheim geht davon aus, dass ohne die Möglichkeit, sich dem seit November 2018 laufenden Musterfeststellungsklageverfahren in Braunschweig durch Eintragung in ein Klageregister anzuschließen, noch mehr Verbraucher eine individuelle Klage vor dem örtlich zuständigen Gericht erhoben hätten.
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