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Hinweise für Unionsbürger zur Europawahl 2019

HILDESHEIM. Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 26. Mai, statt. Nach dem Europawahlgesetz haben die Unionsbürgerinnen und -bürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der EU, die in Hildesheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, eine Wahlmöglichkeit, ihr Wahlrecht im Herkunftsland oder in Deutschland ausüben zu können. Soll das Wahlrecht in Deutschland ausgeübt werden, ist hierfür die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Hildesheim Voraussetzung.

Personen, die in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen wollen, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben wollen, müssen im Wählerverzeichnis ihrer Wohnortgemeinde eingetragen sein. Dieser Eintrag erfolgt zum einen von Amts wegen, wenn eine Person bereits zur Europawahl 1994 oder einer späteren Europawahl den Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland gestellt hatte und dieser damalige Antrag nicht durch zwischenzeitlichen Wegzug aus Deutschland seine Gültigkeit verloren hat. Von Amts wegen eingetragene Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten dann – wie alle Wahlberechtigten – bis spätestens zum 4. Mai vom Wahlamt der Stadt Hildesheim eine Wahlbenachrichtigung, in der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 26. Mai ihre Stimme abgeben können.

Falls bisher noch nie ein derartiger Antrag gestellt worden ist oder nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik ein früherer Antrag seine Gültigkeit verloren hat, muss erstmalig bzw. erneut ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dieser Antrag ist bis spätestens 5. Mai zu stellen. Ebenfalls nur auf Antrag kann ein bestehender Eintrag im Wählerverzeichnis wieder gelöscht werden, sollte der Wunsch bestehen, im Herkunftsland wählen zu wollen. Dieser Verzicht gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt wird.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Wahlen der Stadt Hildesheim unter Telefon 05121 301-2775 zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich unter www.hildesheim.de/wahlen. Dort können auch die entsprechenden Online-Anträge heruntergeladen werden.

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