Zum Inhalt springen

Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 für die Polizeiinspektion Hildesheim

HILDESHEIM. Nachdem der Innenminister, Herr Boris Pistorius, am 04.03.2019 die polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Niedersachsen bekannt gab, wurden heute die Zahlen für die Polizeiinspektion Hildesheim vorgestellt.

Entwicklung der Fallzahlen und Aufklärungsquoten In Stadt und Landkreis Hildesheim sind im Jahr 2018 15.953 Straftaten registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr (16017) ist somit ein Rückgang um 64 Taten festzustellen. Die Aufklärungsquote konnte dabei erfreulicherweise von 62,08 % im Jahr 2017 auf 63,44 % gesteigert werden. Sie liegt damit sogar über dem Landesschnitt. Es handelt sich um die zweitbeste Aufklärungsquote der letzten zehn Jahre. Lediglich im Jahr 2013 war sie mit 64,69% höher. Die Fallzahlen sind auch im Bereich der gesamten Polizeidirektion Göttingen rückläufig. Polizeipräsident Uwe Lührig sagte dazu: „Die Polizeidirektion Göttingen verzeichnet für das Jahr 2018 das niedrigste Fallzahlen-Aufkommen seit ihrem Bestehen. Dabei bleibt die Aufklärungsquote mit 63,63 % auf einem nahezu gleichbleibend hohen Niveau und leicht über dem Landesdurchschnitt von 62,81 %. Damit gehört der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen auch weiterhin zu den sichersten Regionen Niedersachsens. Besonders deutlich ist der Rückgang der Diebstahlsdelikte – hier haben wir ein Minus von 5,48 % und damit ca. 1300 Delikte weniger als im Vorjahr.“

Wohnungseinbruchdiebstahl Gerade bei Wohnungseinbrüchen, bei denen Täter selten gesehen werden und sich nur durch komplexe Sicherung und Auswertung von Spuren Ermittlungsansätze ergeben, kommt insbesondere den Hinweisen von Zeugen bei der Aufklärung eine wichtige Bedeutung zu. In einigen Fällen führten Beobachtungen von Nachbarn bzw. aufmerksamen Mitbürgern in der Umgebung des Tatortes zur Täterermittlung. Die Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Im Bereich der gesamten Polizeidirektion Göttingen liegt die Anzahl der Wohnungseinbrüche auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Polizeipräsident Uwe Lührig resümierte: „Durch das konzeptionelle Vorgehen der Polizeidirektion Göttingen im Bereich des Wohnungseinbruchs und dem damit verbundenen umfangreichen Maßnahmenpaket ist es uns gelungen, die Anzahl der Straftaten auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren zu senken (1.426 Taten) und gleichzeitig die Aufklärungsquote auf einen 10-Jahres hoch zu steigern (29.94 %). Bei den vollendeten Wohnungseinbrüchen liegt die Aufklärungsquote sogar bei 35,38 % und damit um fast 6 % höher als im vergangenen Jahr.“

Die Polizeiinspektion Hildesheim setzt neben einer intensiven Tatortarbeit auch auf die regelmäßige Durchführung von Kontrollaktionen. Weiterhin wurden präventive Maßnahmen, wie Beratungen zum Einbruchschutz, durchgeführt. Aufgrund dieser Grundlage investierten Bürgerinnen und Bürger in die Sicherheit ihrer Häuser und Wohnungen. Als Ergebnis aller Anstrengungen konnten auch im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim im Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl die Fallzahlen weiter gesenkt werden. So wurden im Jahr 2018 noch 404 Taten zur Anzeige gebracht, 19 weniger als im Jahr zuvor. Davon blieben 170 Delikte im Versuchsstadium stecken. 101 Taten konnten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt damit bei 25 %. Es ist die höchste Aufklärungsquote der letzten 10 Jahre in der Polizeiinspektion Hildesheim.

Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und Rettungskräfte Die Gesamtzahl der Gewaltdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim lag im Jahr 2018 bei 94 Taten. Im Vergleich zum Vorjahr (78) war somit eine 13-prozentige Steigerung um 16 Taten zu verzeichnen. Das zeigt, dass Aggression und Respektlosigkeit gegenüber Polizeibeamten zugenommen haben. Verdeutlicht wird dieser Umstand dadurch, dass es neben den 94 genannten Gewalttaten zusätzlich zu 44 Beleidigungen zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten gekommen ist. Darüber hinaus kam es im Inspektionsbereich in 7 Fällen zu Gewaltdelikten gegenüber Rettungskräften. Die hohe Gewaltbereitschaft gegen Polizeivollzugsbeamten ist aber nicht nur im Bereich der Polizeiinspektion Hildesheim sondern im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen zu verzeichnen. Der Polizeipräsident Uwe Lührig äußerte dazu: „Besorgniserregend ist der Blick auf die weiterhin auf hohem Niveau stagnierende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte. Im Jahr 2018 sind in 393 Fällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Opfer von Gewalt geworden. Davon waren 25 vorübergehend nicht mehr dienstfähig und fielen insgesamt 589 Tage aus. Der sinkende Respekt verbunden mit steigender körperlicher Aggressivität ist für mich absolut unverständlich, insbesondere weil auch die Hemmschwelle gegenüber Rettungskräften sinkt. Im Bereich der PD Göttingen wurden 35 Retter angegriffen, neun Taten mehr, als im Vorjahr. Dass hier eine Berufsgruppe angegriffen wird, die Bürgerinnen und Bürgern zur Hilfe kommt finde ich besonders verwerflich“.

Minderjährige Tatverdächtige Im zurückliegenden Jahr konnten 10.120 Taten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Tatverdächtigen betrug 6.850. In 1.108 Fällen waren die Tatverdächtigen minderjährig. Dabei handelte es sich um 244 Kinder und um 613 Jugendliche. Die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen war männlich. Bei der Mehrzahl der Taten handelte es sich um Rohheits-, Diebstahl- und Betäubungsmitteldelikte.

Straftaten in Zusammenhang mit Flüchtlingen Im Jahr 2018 ist es zu 354 Straftaten durch Flüchtlinge gekommen. Die Zahl ist um 19 Taten im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Dabei handelte es im Wesentlichen um 99 Fälle Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie 84 Fälle um einfache und schwere Diebstähle. In 103 Fällen kam es zu Straftaten gegen Flüchtlinge. Dabei handelte es sich mit 43 Taten überwiegend um Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gefolgt von 17 einfachen Diebstählen.

Stichwaffen Bei 138 Taten spielten Stichwaffen eine Rolle. Dazu zählen aber nicht nur die Taten, bei denen diese Waffen auch eingesetzt wurden. Auch das Mitführen (z.B. beim Diebstahl mit Waffen) fällt darunter. In den meisten Fällen handelte es sich um Messer. Bei der überwiegenden Mehrheit der Straftaten (92) in Verbindung mit Stichwaffen handelte es sich um Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

ots

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.