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Landesregierung billigt Staatsvertrag zur Entlastung der Polizei bei Abschiebungen

NIEDERSACHSEN. Innenminister Pistorius: „Der Einsatz von Verwaltungsbeamtinnen und -beamten bei Rückführungsmaßnahmen auch außerhalb der eigenen Landesgrenzen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der Polizei von fachfremden Aufgaben.“

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Staatsvertrag gebilligt, der die Begleitung von Rückführungen durch Verwaltungsvollzugspersonal auch jenseits der jeweiligen Landesgrenzen ermöglicht. Bislang war die Begleitung dieser Maßnahmen durch die Landespolizei der Regelfall, weil nur Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte befugt waren, die abzuschiebenden Personen zu den auch außerhalb Niedersachsens liegenden Flughäfen zu begleiten. Durch die Billigung des Staatsvertrages sollen diese Maßnahmen außerhalb Niedersachsens jetzt auch von Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten wahrgenommen werden können.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat Niedersachsen den im Rahmen der Innenministerkonferenz im Herbst 2018 getroffenen Beschluss umgesetzt. Dieser Staatsvertrag, der infolge unserer Initiative im Kreise der IMK von Niedersachsen federführend erarbeitet worden ist, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Polizei von eigentlich fachfremden Aufgaben. Zukünftig besteht die Möglichkeit für alle Länder, auch die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte länderübergreifend bei der Begleitung von Abschiebungsmaßnahmen einzusetzen. Wir wollen die Polizei mit der Gültigkeit des Staatsvertrages nur noch dann bei Abschiebungen einsetzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.“

Pistorius weiter: „Für die mit dem Staatsvertrag verbundene Entlastung unserer Polizei habe ich mich schon lange eingesetzt. Aufgrund des einstimmigen Beschlusses der Innenministerkonferenz gehe ich davon aus, dass der Staatsvertrag abgeschlossen wird.“

Zum weiteren Ablauf des Verfahrens: Nachdem die niedersächsische Landesregierung den Staatsvertrag gebilligt hat, bleibt abzuwarten, ob die anderen Landesregierungen folgen. Anschließend kann der gemeinsame Staatsvertrag unterzeichnet und anschließend mit einem Zustimmungsgesetz in die jeweiligen Länderparlamente eingebracht werden.

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