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Aufruf zum Tag des Sonnenschutzes – Tipps zur Auswahl einer geeigneten Sonnenbrille

NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann ruft dazu auf, sowohl die Haut als auch die Augen vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Anlässlich des heutigen Tages des Sonnenschutzes und mit Blick auf weitere sonnenreiche Tage sagt sie: „Schon bei einem kurzen Aufenthalt in der Sonne sollte die Haut bedeckt werden oder es sollten Sonnenschutzmittel mit einem hohen Lichtschutzfaktor aufgetragen werden, damit lässt sich Hautkrebs vorbeugen. Sonnenbrände sind unbedingt zu vermeiden.“ Die Ministerin bittet zudem Eltern, auf einen ausreichenden Schutz ihrer Kinder zu achten und diesen die Notwendigkeit des Sonnenschutzes zu erklären. Kinder, aber auch ältere Menschen und Pflegebedürftige sind besonders gefährdet. „Auch der Schutz der Augen ist wichtig, deshalb sollten zertifizierte Sonnenbrillen verwendet werden“, so Dr. Carola Reimann (Infos zur Sonnenbrillen-Auswahl siehe unten bei „Service“). Nach Möglichkeit sollten die pralle Sonne in der Mittagszeit sowie längere Sonnenbäder generell unterbleiben.

Informationen über das richtige Verhalten bei Hitze – z.B. viel trinken! – finden sich unter anderem auf der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes unter

http://www.nlga.niedersachsen.de/umweltmedizin/weitere_themen_projekte/sommerhitze/was-tun-bei-sommerhitze-19388.html

Zudem wird Pflegeeinrichtungen und pflegenden Angehörigen empfohlen, die kostenlosen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu abonnieren, um auf Extremwetterlagen vorbereitet zu sein.

Service

Diese Tipps gibt die Niedersächsische Gewerbeaufsicht zur Auswahl von Sonnenbrillen:

Nicht jede Sonnenbrille schützt die Augen vor schädlicher UV-Strahlung. Worauf Sie beim Brillenkauf achten sollten – hier die wichtigsten Fragen und Antworten (gilt für Sonnenbrillen, die ohne Korrekturbrillengläser ausgeführt sind).

Woran erkenne ich, ob die Sonnenbrille meine Augen schützt?

Eine Sonnenbrille muss grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, mit der der Hersteller angibt, dass die rechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und somit ein entsprechender Schutz gegeben ist. In Ausnahmefällen darf die CEKennzeichnung auf der Verpackung angebracht sein.
So wird mit dem Zeichen auch ein ausreichender UV-Schutz bestätigt. Zusätzliche Angaben wie „UV 400“ oder „100% UVSchutz“ sind weitere Indizien für einen UVSchutz. Leider sind diese Kennzeichnungen nicht selten zu Unrecht angebracht und daher keine Garantie für einen ausreichenden UVSchutz. Wer sicher gehen will, sollte seine Brille beim Optiker mit einem Photometer prüfen lassen.

Schützen stark getönte Gläser besser vor ultravioletter Strahlung?

Da ultraviolette Strahlung (UV) unsichtbar ist, besagt der Grad der Tönung nichts über den UV-Schutz, die Tönung schwächt lediglich das sichtbare Licht und sollte den jeweiligen Bedingungen angepasst werden. Sie ist in fünf Filterkategorien (nach DIN EN 12312) von 0 bis 4 unterteilt und muss auf der Brille angegeben sein. So genügt für „normale“ mitteleuropäische Lichtverhältnisse meist Kategorie 2 (57 – 82 % Lichtschwächung), wohingegen z. B. beim Skifahren im Gebirge eine Brille der Kategorie 4 (92 – 97 % Lichtschwächung) verwendet werden sollte.
Hier gilt es zu beachten, dass solche stark getönten Gläser für den Straßenverkehr nicht geeignet sind.

Was muss ich bei der Farbe der Gläser beachten?

Braune und graue Gläser bieten einen guten Blendschutz und geringe Farbverfälschung. Sie sind daher für den Straßenverkehr geeignet. Rote, orange und gelbe Gläser wirken kontrastverstärkend und bildaufhellend. Sie sind daher bei schlechten Sichtverhältnissen zu empfehlen, z. B. in der Dämmerung oder bei trübem Wetter, für den Straßenverkehr sind sie jedoch häufig ungeeignet. Dies gilt auch für blaue und grüne Gläser, da sie die Farben verfälschen.

Was muss ich bei den Gläsern noch beachten?

Für eine optimale Schutzwirkung sollten die Gläser so groß sein, dass sie oben mindestens bis zu den Brauen und seitlich mindestens zum Gesichtsrand reichen. Die Gläser sollten keine Blasen, Schlieren oder Einschlüsse aufweisen und fixierte Gegenstände beim Hin- und Herdrehen unverzerrt darstellen. Auch darf das Glas bei leichtem Fingerdruck nicht nachgeben.

Die kompletten Flyer finden Sie hier:

„Sonnenschutz: Augen auf beim Brillenkauf! Informationen für Verbraucher“ https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/120608

„Sonnenschutz: Augen auf beim Brillenkauf! Informationen für Händler“
https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/120607

PR

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