Masern-Todesfall: Obduktion weist Lungenentzündung infolge der Maserninfektion als Todesursache nach
Landkreis HILDESHEIM. Im Fall der Frau aus dem Landkreis Hildesheim, die an Masern erkrankt war und im April verstorben ist, liegt nun das abschließende Obduktionsergebnis inklusive aller Zusatzuntersuchungen vor. In der Zu-sammenschau aller vorliegenden Befunde ergibt sich eindeutig, dass die Person an einer Lungenentzün-dung infolge einer Maserninfektion mit einem Wildtyp-Virus verstarb. Lungenentzündungen sind als eine der möglichen Komplikationen einer Maserninfektion für 60 Prozent der Todesfälle bei Masern verant-wortlich.
Die zuvor gegen Masern ungeimpfte Frau war acht Tage vor ihrem Tod erstmals gegen Masern geimpft worden, nachdem im familiären Umfeld Masern aufgetreten waren. Die Impfung konnte in diesem Fall allerdings die Erkrankung nicht mehr verhindern.
In virologischen Untersuchungen wurden keine Impfviren, sondern Wild-Viren nachgewiesen. Es zeigten sich auch keine Anzeichen für eine etwaige allergische Reaktion auf die erfolgte Masern-Impfung. Das bedeutet, dass die Masern-Impfung nicht als Ursache für die Erkrankung in Frage kommt.
Um den auffälligen Krankheitsverlauf weiter aufzuklären und besser zu verstehen, hatte das Gesund-heitsamt des Landkreises Hildesheim eine Obduktion und weitere mikrobiologische, virologische, allergo-logische und feingewebliche Untersuchungen angeordnet.
Im Ergebnis sollte bei einem ähnlichen Fall wieder eine Obduktion mit allen Zusatzuntersuchungen erfol-gen, um die genaue Todesursache eingrenzen zu können.
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