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Nundesgerichtshof bestätigt zwei Hildesheimer Urteile

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile von Strafkammern des Landgerichts Hildesheim bestätigt und die dagegen eingelegten Revisionen verworfen. Die Entscheidungen sind damit rechtskräftig und die jeweiligen Angeklagten müssen die ihnen auferlegten Haftstrafen verbüßen.

Ein heute 33 Jahre alter Mann war am 08. März 2019 durch die große Strafkammer 1a wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er seine 32-jährige Ehefrau am 17.05.2018 in der von Ihnen bewohnten Wohnung im Obergeschoss eines Hauses in Bockenem getötet und die Leiche dann bei Sehnde/Höver abgelegt hatte. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte, der die Tatbegehung im Rahmen der Hauptverhandlung bestritt, durch seinen Verteidiger Revision eingelegt. Diese hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr durch einstimmigen Beschluss vom 20. August 2019 (3 StR 284/19) als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Ebenfalls durch einstimmigen Beschluss vom 20. August 2019 (3 StR 289/19) hat der 3. Strafsenat die Revision gegen ein Urteil der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim als unbegründet verworfen. Mit dem Urteil der Kammer vom 20. März 2019 war der Angeklagte wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Nach den Feststellungen der Entscheidung hatte der heute 25-jährige Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter am 06. August 2017 eine damals 74-jährige Frau in Hildesheim unter Verwendung eines Messers im Hausflur überfallen und sie sodann in ihrer Wohnung gefesselt, geknebelt und ihr vorhandenes Bargeld in Höhe von 100 Euro entwendet. Der Angeklagte, der die Tatbegehung bestritten hat, wurde aufgrund von DNA-Spuren überführt.

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