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NLWKN ermittelt gefährdete Flächen im Landkreis Hildesheim

NORDSTEMMEN. Ein statistisch alle hundert Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis ist die Grundlage umfassender Berechnungen, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes landesweit durchführt. In der Gemeinde Nordstemmen hat der NLWKN jetzt das Überschwemmungsgebiet des Salzbaches ermittelt. Die Flächen im Landkreis Hildesheim gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als vorläufig gesichert.

Mit den Berechnungen leistet der Landesbetrieb seit 2007 einen wichtigen Beitrag, um Gefahren durch Hochwasser frühzeitig zu erkennen und Schäden an Mensch, Hab und Gut zu vermeiden. Die Ergebnisse machen sichtbar, wo bei einem entsprechenden Hochwasserereignis Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. „Zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung kann dann bereits im Vorfeld wirksam vorgesorgt werden, damit Schäden gar nicht erst entstehen“, erklärt Marit Albrecht, zuständige Ingenieurin in der NLWKN-Betriebsstelle Hildesheim.

Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Salzbachs liegt im Gebiet der Gemeinde Nordstemmen und somit im Landkreis Hildesheim. Es beginnt etwa 20 m südlich der Kreuzung B1 / K507 „Gronauer Straße“ und erstreckt sich bis zur Einmündung in die Leine. Von dem Überschwemmungsgebiet sind die Ortschaften Heyersum und Nordstemmen betroffen. Davon sind insbesondere in Nordstemmen der bebaute Bereich östlich der Bahnlinie zwischen der Hauptstraße und der Oderstraße sowie überwiegend landwirtschaftliche Flächen westlich der Bahnlinie betroffen.

Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden eng zusammen. Diese sind für die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zuständig. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

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