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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative – Kinder in Heimen sollen besser geschützt werden

NIEDERSACHSEN. Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen wie Heimen untergebracht sind, sollen in Zukunft besser geschützt werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Dienstag beschlossen. Zusammen mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein will Niedersachsen die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts beschleunigen und auch den Schutz der Kinder und Jugendlichen bei Auslandsunterbringungen erhöhen.

„Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Schutzinstrumente, bei der Unterbringung in Deutschland ebenso wie im Ausland“, erklärt Sozialministerin Carola Reimann. Ziel sei es, klarere und konkretisierende Vorgaben zur Auslandsunterbringung von Jugendlichen durchzusetzen. So sollen künftig die halbjährlichen Hilfeplangespräche vor Ort und in Anwesenheit der Jugendlichen stattfinden. Die Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen die Auslandseinrichtungen regelmäßig persönlich in Augenschein nehmen. Sie können so etwaige Missstände früher erkennen und sich vergewissern, ob der oder die Jugendliche sich in der Auslandsmaßnahme gut entwickelt.

Niedersachsen und die beiden anderen Bundesländer fordern schnelles Handeln. Sie wollen die geplante umfassende Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) nicht abwarten. Sie fordern den Bund auf, konkrete Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die erweiterten Vorgaben für Auslandsunterbringungen, in einem beschleunigten Verfahren zu beschließen.

Auch mit Blick auf die Einrichtungen im Inland will die Landesregierung erreichen, dass im Zuge der Erteilung von Betriebserlaubnissen und der Aufsicht die Schutzbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden:

die Kontrollmöglichkeiten sollen erweitert,

die trägerbezogenen Pflichten, wie Dokumentationspflichten, konkretisiert und

die Rechte junger Menschen in den Einrichtungen gestärkt werden.

Insbesondere sollen die Möglichkeiten der örtlichen Prüfung der Einrichtungen durch die Landesjugendämter erweitert werden, bis hin zur Möglichkeit unangemeldeter Prüfungen.

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