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Althusmann fordert handwerksfreundliche Regelung der Bonpflicht

NIEDERSACHSEN. Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann kritisiert die im Zuge des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ab dem 1. Januar 2020 auch für Bäckereien geltende Belegausgabepflicht, die sogenannte Bonpflicht. „Nur rund 3 Prozent der Kunden wünschen nach Angaben der Innungsverbände einen Bon. Die Bäckereien können die Kunden nicht verpflichten, den Bon anzunehmen und müssen sich dann auch um die Entsorgung der Bons kümmern. Da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.“

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Altmaier gestern bereits eine Überprüfung der Belegausgabepflichten angekündigt hat, hat sich Minister Althusmann heute dazu schriftlich an den Bundeswirtschaftsminister gewandt und um eine schnelle und wirtschaftsnahe Lösung der Problematik gebeten. „Es kann nicht sein, dass Handwerker in Deutschland bald mehr Zeit in Bürokratie stecken, als in das Produkt“, sagt Althusmann.

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