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Freispruch vom Mordvorwurf in Lauenau rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim, mit welchem ein heute 49 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Schaumburg vom Vorwurf des Mordes an seiner Ehefrau freigesprochen worden ist, bestätigt. Die Revisionen der Nebenkläger gegen die Entscheidung vom 22.03.2019 sind mit dem einstimmigen Beschluss des BGH vom 29.10.2019 (3 StR 412/19) als unbegründet verworfen worden, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler ergeben habe.

Dem Angeklagten war mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bückeburg vom 21.12.2015 vorgeworfen worden, am 27.05.2015 in Lauenau seine Ehefrau durch Schläge zunächst schwer verletzt und anschließend erstickt zu haben. Hintergrund sollte der Wunsch des Angeklagten gewesen sein, mit seiner Geliebten ein neues Leben beginnen zu können. Zunächst hatte das Landgericht Bückeburg den Angeklagten mit Urteil vom 25.01.2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 06.03.2018 (3 StR 342/17) das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Hildesheim zurück.

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim sprach den Angeklagten mit dem Urteil vom 22.03.2019 frei. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit insgesamt 32 Hauptverhandlungsterminen im Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019 hatte die Kammer den Angeklagten aufgrund begründeter Zweifel an seiner Täterschaft freigesprochen. Hiergegen wandten sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage mit dem Rechtsmittel der Revision. Nachdem zunächst die Staatsanwaltschaft die Revision nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen hatte, ist das Urteil nunmehr nach der Verwerfung der Revisionen der Nebenkläger rechtskräftig.

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