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Hinweise zur Benutzung von Feuerwerk

HILDESHEIM. Bereits seit 2009 gibt es aufgrund einer Gesetzesänderung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sehr viel strengere Vorschriften. Die Regelung lautet: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Pyrotechnische Gegenstände sind Feuerwerkskörper aller Art (Raketen, Böller, Knaller).

In Hildesheim ist in folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern besonders auf diese Regelung zu achten: Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und Marktplatz. Das Verbot gilt natürlich für sämtliche Ortsteile, nicht nur die Innenstadt oder Gebiete mit geschlossener Fachwerkbebauung. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern darf nicht geböllert werden! Selbstverständlich sind beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Jeder sollte zu seiner eigenen Sicherheit darauf achten, nur Feuerwerkskörper mit einer gültigen Zulassung zum Verkauf erwerben. Zu erkennen sind diese entweder an einem BAM- oder einem CE-Zeichen. Feuerwerkskörper ohne diese Kennzeichnung sind nicht verkehrsfähig und dürfen nicht vertrieben werden!

Weitere Hinweise zum Thema finden sich unter https://www.nsgb.de/magazin/artikel.php?artikel=2602&menuid=3&topmenu=3

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