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Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

HANNOVER. Am 13./14.01.2020 konnte die Bundespolizei bei grenzpolizeilichen Kontrollen gleich mehrere offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.

  1. Am 13.01.2020 wurde ein 29-jähriger rumänischer Fluggast nach Bukarest ermittelt und festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. 2018 wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,-EUR verurteilt, beglich er diese nur teilweise. Durch sofortige Zahlung in Höhe von 205,-EUR (inklusive Kosten) konnte der Antritt einer -9-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
  2. Eine 34-jährige Deutsche aus Adana kommend, konnte am 13.01.2020 eine 91-tägige Restersatzfreiheitsstrafe (ursprünglich 100 Tage) abwenden. 2017 wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000,-EUR verurteilt, beglich sie diese ebenfalls nur ansatzweise und missachtete auch im weiteren Verlauf die ergangene Ladung zum Haftantritt. Vor Ort erfolgte die haftbefreiende Zahlung in Höhe von 910,-EUR, demnächst erwartet die Betroffene einen weiteren justiziellen Kostenbescheid in Höhe von 217,-EUR.
  3. Am 14.01.2020 erfolgte die Verhaftung eines 29-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Hurghada. 2018 wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100,-EUR verurteilt, stellte der Betroffene die anfänglichen Teilratenzahlungen ein. Danach missachtete er auch die ergangene Ladung zum fälligen Strafantritt. Am Flughafen konnte der haftbefreiende Geldbetrag in Höhe von 1.950,-EUR aufgebracht werden und verhinderte einen 65-täglichen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Weitere justizielle Verfahrenskosten in Höhe von 735,71 EUR sind noch zu begleichen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte in allen Fällen die Weiterreise gestattet werden.

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