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Baumfällungen am Nordfriedhof

HILDESHEIM. Das Wohnhaus Peiner Straße 79 am Eingangsbereich des Nordfriedhofs wurde verkauft. Damit der Käufer die Wände und den Keller trocken legen kann, müssen einige Eiben aus dem Garten entfernt werden. Dabei werden auch fünf größere Exemplare, die im späteren Hausgarten an der Ostseite des Grundstücks stehen, entfernt. Da diese Eiben (Stammumfang 60 bis 120 Zentimeter) unter dem Schutz der Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen stehen (Baumschutzsatzung), war ein Fällantrag notwendig, der genehmigt werden musste.

Darüber hinaus können bis zu sieben weitere Eiben gefällt werden, die mit einem Stammumfang von 30 bis 56 Zentimetern nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Der Fällung einer Gruppe Eiben, die an der Seite zum Friedhof steht, wurde dagegen nicht zugestimmt, da diese Gehölze weit genug vom Gebäude entfernt stehen.

Der Hausbesitzer wird die Fällungen voraussichtlich bis Ende Februar vornehmen. Als Ausgleich muss der Antragsteller eine Hecke aus heimischen Laubgehölzen pflanzen, die das Grundstück mindestens dreiseitig umfasst. Der Ortsrat Nordstadt ist über die Fällungen informiert.

PR

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