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Hochwasserschutz: NLWKN lässt gefährdete Gebiete im Landkreis Hildesheim ermitteln

Landkreis HILDESHEIM. Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Für mehrere Gewässer im Landkreis Hildesheim sowie angrenzend im Landkreis Goslar und in der Region Hannover hat der Landesbetrieb nun die Ermittlung entsprechend gefährdeter Flächen beauftragt.

Konkret werden die Gewässer Bethelner Bach mit Nebengewässer, Rössingbach, Warne, Winzenburger Bach, Westerbach, Beffer, Bornumer Bach und Sennebach von den Hochwasserschützern näher unter die Lupe genommen. Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen an den insgesamt neun Gewässern hat der NLWKN die HGN Beratungsgesellschaft mbH beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung bilden die Grundlage für die spätere vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG).

Als Überschwemmungsgebiet werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Gefahrenflächen dient dazu, Anrainer auf eventuelle Hochwassergefahren aufmerksam zu machen. Darüber hinaus soll eine Verschärfung des Hochwasserrisikos verhindert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten“, erklärt Stephanie Gudat, Leiterin der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim.

Aufgrund der Lage der neun Gewässer werden die Unteren Wasserbehörden Landkreis Hildesheim, Stadt Hildesheim und Landkreis Goslar sowie Region Hannover bei der Ermittlung der betroffenen Areale umfassend beteiligt. Im Verfahren der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete werden neben den Unteren Wasserbehörden zudem die betroffenen Städte Alfeld und Pattensen, die Gemeinden Bockenem, Giesen, Betheln, Nordstemmen, Wallmoden, Holle und Söhlde, die Samtgemeinde Freden sowie die Unterhaltungsverbände Obere Fuhse, Nette und Leineverband jeweils für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gewässer beteiligt. Zu Beginn des Verfahrens fand bereits im Januar mit allen beteiligten Institutionen ein erster Auftakt- und Informationstermin statt.

PR

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