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Volksbegehren Artenvielfalt: Gesetzentwurf liegt jetzt vor

NIEDERSACHSEN. „Der Gesetzentwurf für das Volksbegehren liegt fertig vor. Wir geben ihn Anfang der Woche an die Landeswahlleiterin und werden voraussichtlich Ende März mit der Sammlung der Unterschriften beginnen können“, sagt Anne Kura, eine der Initiator*innen. Hinter dem Gesetzentwurf steht ein breites gesellschaftliches Bündnis mit mehr als 70 Partnern. Um die Tier- und Pflanzenarten in Niedersachsen besser zu schützen, wollen sie das niedersächsische Naturschutzgesetz sowie das Wasser- und Waldgesetz ändern. „Für mehr Artenvielfalt müssen wir die Flächenversiegelung stoppen, mehr Vielfalt in der Landschaft schaffen, den Pestizideinsatz reduzieren, den Ökolandbau steigern und Landeswälder naturnah bewirtschaften. Es geht um unsere Lebensgrundlagen“, so Kura.

„Nur mit gesetzlichen Regelungen wird es eine spürbare Verbesserung bei der Artenvielfalt geben. Selbstverständlich können Naturschutzprogramme und freiwillige Maßnahmen dieses Ziel begleiten. Rechtlich bindend sind Naturschutzmaßnahmen aber nur mit einem Gesetz“, sagt Initiator Dr. Holger Buschmann. „Bestandteil des Gesetzes sind auch Fördermöglichkeiten und Erschwernisausgleich für Landnutzer sowie Regelungen für Wald und öffentliche Flächen. Uns ist wichtig, dass Landwirtinnen und Landwirte für Umweltleistungen, die sie erbringen, auch entlohnt werden. „

Hintergrund:

Die Niedersächsische Verfassung ermöglicht in Artikel 48 den niedersächsischen Bürger*innen eine unmittelbare Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Nähere Bestimmungen regelt dann das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz. So muss der Landtag über den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens beschließen, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten in Niedersachsen es unterschreiben. Das sind rund 610.000 Unterschriften, die benötigt werden.

Den Unterschriftenbogen mit Gesetzestext und Begründung finden Sie im Anhang.

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