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Neue Verordnung des Landes ab Mittwoch

HILDESHEIM. Bereits am Samstag hatte das Land Niedersachsen angekündigt, die Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte vom 2. April noch einmal zu überarbeiten. Diese neue Verordnung liegt seit heute Nachmittag vor und gilt ab Mittwoch, 08. April bis einschließlich 19. April 2020. Darin sind enthalten folgende wesentliche Änderungen:

  • Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung / auf dem eigenen Grundstück sind nicht mehr ausdrücklich verboten.
  • Privat genutzte PKW dürfen in vollautomatischen Waschanlagen wieder gewaschen werden; lediglich vor- und nachgelagerte Reinigungsschritte durch den Kunden selbst sind weiterhin verboten.
  • Für die Reinigung von gewerblich oder dienstlich eingesetzten Nutzfahrzeugen dürfen auch andere Autowaschanlagen genutzt werden.
  • Hochzeitsfeiern und Beerdigungen sind im engsten Personenkreis mit maximal 10 Personen erlaubt.
    https://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/aktuelle_verkundungsblatter/download-verkuendungsblaetter-108794.html

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