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Maskenpflicht gilt auch an Haltestellen

Landkreis HILDESHEIM. Seit Montag, 27. April gilt in Niedersachsen die Verpflichtung, als Fahrgast von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff zu tragen. Die Masken müssen jedoch nicht nur in den Bussen und Bahnen getragen werden, sondern auch schon an den Haltestellen beziehungsweise den Aufenthaltsbereichen am Gleis.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung nicht zumutbar ist. Betroffene sollten unbedingt mit ihrem behandelnden Facharzt klären, ob und ggf. welche Maske sie tragen können, beziehungsweise sich schriftlich attestieren lassen, dass ihnen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Dieses Attest muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.

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