Zum Inhalt springen

Mund-Nasen-Bedeckung auch an Haltestellen vorgeschrieben

HILDESHEIM. Die Polizei Hildesheim weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 9 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus u.a. nicht nur in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs sondern auch im Bereich der dazu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereichen am Gleis, vorgeschrieben ist.

Diese Verpflichtung ist offenbar noch nicht bei allen Mitbürgern bekannt. Am vergangenen Wochenende wurden durch Polizeibeamte im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs in Hildesheim insgesamt 48 Personen angetroffen, die sich ohne entsprechende Bedeckung im Bereich der Wartezonen aufhielten. Die Polizei schritt freundlich, aber bestimmt ein.

Ab dem heutigen Montag, 04.05.2020, sind Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld bedroht.

jpm/ots

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.