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Friseure dürfen auch wieder gesichtsnahe Dienstleistungen anbieten

Landkreis HILDESHEIM. Die Handwerkskammer Hildesheim hat uns darauf hingewiesen, dass die Berufsgenossenschaft bereits am 08.05.2020 eine Aktualisierung der Vorgaben herausgebracht hat. Deshalb ist es anders als in den aktuellen FAQs des Landes (Stand: 09.05.) dargestellt, den Friseurbetrieben seit dem 11.05. auch wieder erlaubt, sogenannte körpernaher Dienstleistungen wie Augenbrauenzupfen oder – färben, bzw. Rasuren anzubieten. Damit dürfen natürlich auch die Barber-Shops wieder alle Leistungen anbieten. Weil der Kunde bei der Rasur keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, sehen die Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk vor, dass der Beschäftigte einen Atemschutzmaske (mindestens FFP2 oder gleichwertig; ohne Auslassventil) tragen muss und zusätzlich eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild.

Ebenfalls hinsichtlich des Betriebs von Solarien hat das Hildesheimer Gesundheitsamt eine andere Rechtsauffassung als das Land in seinen FAQs und den Betrieb deshalb wieder zugelassen. Auch in Solarien können mit einem entsprechenden Hygienekonzept alle Dienstleistungen erbracht werden, ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern zu unterschreiten.

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