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Gesetz gegen Schrottimmobilien und Überbelegung in Wohnungen – MdL Christian Meyer: Faires Wohnen ist ein Menschenrecht

HILDESHEIM. Das von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte und von den Grünen bereits vor über einem Jahr in den Landtag eingebrachte Gesetz gegen Überbelegung und unhygienische Zustände beim Wohnen wurde jetzt von der Großen Koalition übernommen und gestern am frühen Abend zur Gesetzesberatung in den Landtag eingebracht. „Damit gibt es für Hildesheim endlich wirksame Möglichkeiten, gegen baufällige Schrottvermietungen, Abzocke mit Überbelegungen und verwahrlosten Wohnraum vorzugehen“, erklärt Christian Meyer, GRÜNER Landtagsabgeordneter. „Klar ist für uns Grüne: Faires Wohnen ist ein Menschenrecht!“

Mit dem Gesetz zum Wohnraumschutz werden Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen vorgeschrieben und Verstöße mit hohen Bußgeldern für Vermieter*innen geahndet. Grund für den Gesetzvorstoß waren Vorfälle etwa im Wollepark in Delmenhorst, bei Werksvertragsarbeitenden von Schlachthöfen aber auch in anderen Orten, wo anonyme Immobilienkonzerne großen Wohnblocks Gas und Wasser abgedreht haben und dennoch weiter Mieten für menschenunwürdige Unterbringung kassiert haben.

Mit dem neuen Gesetz, das von SPD, CDU und GRÜNEN befürwortet wird, wäre dies nun eindeutig verboten. Meyer dazu: „Dies ist auch gerade für Sammelunterkünfte von Erntehelfer*innen oder Werksvertragsarbeitenden in Schlachthöfen von großer Bedeutung, die auch jetzt oft überbelegt sind und ohne ausreichende sanitäre Einrichtungen hausen. Mit dem Gesetz haben die Kommunen endlich eine Handhabe, für angemessenen Wohnraum zu sorgen.“

Nach dem von der GRÜNEN Landtagsfraktion 2018 eingebrachten Gesetz, welches die Landesregierung nun übernommen hat, werden pro Person 10 m² Mindestwohnfläche gefordert. „Drei Leute in einem Raum von 15 m²-Wohnfläche unterzubringen ist dann rechtswidrig. Damit wird auch Abzocke und Überbelegung verhindert und es werden endlich menschenwürdige Wohnverhältnisse geschaffen“, begründet Meyer seinen zwei Jahre alten Vorstoß. Auch kann dann die Vermietung baufälliger Schrottimmobilien untersagt werden und Vermieter*innen gezwungen werden, bauliche Mindeststandards etwa bei sanitären Einrichtungen zu erfüllen.

Hildesheim kann bei Nichteinhaltung der Grundstandards von Vermieter*innen Abhilfe einfordern und bei Nichteinhaltung Bußgelder kassieren oder die Vermietung untersagen. Meyer hofft, dass die Gesetzesberatungen nun zügig durchgeführt werden und das Wohnraumschutzgesetz noch dieses Jahr in Kraft treten kann. „Denn würdiges Wohnen und angemessener Wohnraum ist nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie wichtig.“

PR

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