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Maskenpflicht auch bei der Schülerbeförderung

Landkreis HILDESHEIM. Anders als gestern gemeldet, gilt die Maskenpflicht des § 9 der nieders. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den gesamten Personenverkehr und damit auch für die im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzten Busse im sogenannten Freistellungsverkehr. Der Landkreis appelliert an die Eltern, ihre Kinder zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuhalten. Die Maskenpflicht gilt bereits an den Haltestellen und Gleisen.

Das nieders. Kultusministerium empfiehlt außerdem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Schulpausen. Während des Schulunterrichts gilt dies nicht.

PR

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