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Häusliche Quarantäne nach der Einreise noch vereinzelt notwendig

Landkreis HILDESHEIM. Bis vor kurzem mussten sich alle Personen, die zum Beispiel nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Diese grundsätzliche Regelung wurde durch das Verwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Weil auch das Infektionsgeschehen in den meisten europäischen Ländern mittlerweile auf ein niedrigeres Niveau abgesunken ist, gibt es seit dem 25. Mai neue Regelungen hierzu:

Wer aus einem Mitgliedstaat der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Großbritannien und Nordirland einreist, kann dies derzeit ohne anschließende häusliche Quarantäne tun. Das kann sich allerdings dann wieder ändern, wenn in einem Land eine erhöhte Ansteckungsgefahr (d.h. 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner) besteht. Aktuell liegt die Inzidenz für Schweden nur knapp unter dem Schwellenwert. Über das RKI kann eine entsprechende Karte abgerufen werden:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html

Einreisende aus allen anderen Ländern müssen sich wie bisher in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und sich unverzüglich beim Gesundheitsamt per Email gesundheit@landkreishildesheim.de oder Tel. 05121 – 309 7541 melden.

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