Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert
NIEDERSACHSEN. Die Niedersächsische Absonderungsverordnung, nach der sich mit COVID-19 infizierte Personen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen und frühestens nach sieben Tagen freitesten können, wird bis zum 30. April verlängert. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes haben sich am Montag im Rahmen der GMK darauf verständigt, Veränderungen an… Weiterlesen: Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert
