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Wenn das Geld nicht für die Miete reicht: SoVD hilft bei der Beantragung von Wohngeld

HILDESHEIM. Hohe Mieten und niedrige Einkommen – viele wissen gerade in der derzeitigen Corona-Krise nicht, wie sie ihre Wohnung finanzieren sollen. Mit dem sogenannten Wohngeld gibt es einen staatlichen Zuschuss, der Betroffene in diesem Fall unterstützen soll. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim hilft bei der Beantragung und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie hoch kann das Wohngeld sein? Welche Voraussetzungen gibt es? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Betroffene, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gerade ihre Miete nicht zahlen können. Antworten darauf geben die Beraterinnen und Berater des SoVD in Hildesheim.

„Wem aufgrund der Corona-Krise ein Teil seines Gehaltes weggebrochen ist, denkt in erster Linie an Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Dass eventuell auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, wissen die meisten gar nicht“, erläutert SoVD-Beraterin Ina Prinz. Ein Beratungsgespräch beim SoVD kann deshalb sinnvoll sein, um zu überprüfen, ob die Leistung möglicherweise infrage kommt. Und Prinz hat noch einen weiteren Tipp: „Anfang des Jahres gab es eine Wohngeldreform. Es kann also sein, dass jemand die Leistung bekommen kann, auch wenn früher schon einmal ein Antrag abgelehnt wurde. Da lohnt auf alle Fälle ein zweiter Blick.“

Der SoVD ermittelt jedoch nicht nur einen möglichen Wohngeld-Anspruch, sondern hilft auch beim Antrag weiter. „Dabei gibt es einiges zu beachten – vor allem, weil die Voraussetzungen von Region zu Region unterschiedlich sind. Es ist also immer sinnvoll, sich den individuellen Fall anzugucken“, so Prinz.

Ratsuchende können sich dafür direkt an den SoVD in Hildesheim wenden (05121-74790, info.hildesheim@sovd-nds.de).

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