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Rücknahme von Fahrverboten aufgrund ungültiger Verordnung – Landkreis Hildesheim schreibt alle betroffenen Autofahrer an

Landkreis HILDESHEIM. Ein so genannter Zitierfehler hat vor kurzem dazu geführt, dass die 54. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung als nichtig angesehen wird. Allerdings können Bescheide, die auf Grund dieser Änderung erlassen und rechtskräftig wurden, nicht mehr aufgehoben werden. Um wenigstens die Fahrverbote als besonders einschneidende Rechtsfolgen zu vermeiden, hat das Niedersächsische Innenministerium entschieden, sie auf dem so genannten Gnadenwege aufzuheben.

Von dieser Situation sind im Landkreis Hildesheim insgesamt 107 Autofahrer betroffen, die im Kreisgebiet zu schnell gefahren sind. Nachdem das Innenministerium die Verfahrensweise für den Gnadenweg nun festgelegt hat, reagiert die Kreisverwaltung (Ordnungsamt) umgehend und wird alle Betroffenen schriftlich darüber informieren, dass sie einen Antrag auf Aufhebung des Fahrverbots stellen können. Die ersten Schreiben sind bereits versendet.

Um eine möglichst zügige Abwicklung zu gewährleisten, wurde die Befugnis zur Ausübung des Gnadenrechts in diesen Fällen auf die kommunalen Bußgeldbehörden übertragen.

PR

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